29 Mai2018
Mietwucher in Flüchtlingsheimen
Richterliche Vollwatsche für Staatsregierung
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Regelungen zu den Kosten für Unterkunft ,Verpflegung und Haushaltsenergie in der Asyl-Durchfühungsverordnung (AsylDV) des Freistaats für ungültig erklärt. In einer selten heftigen Abrechnung wirft der VGH in seinem Beschluss vom 16. Mai 2018 der Staatsregierung eine Missachtung der Grundsätze des öffentlichen Gebührenrechts sowie des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vor.