27 Apr2018
„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt die Justiz laufen“. Ein Vorurteil? Diese Frage stellt sich zu einem Strafbefehl, den eine Regensburger Amtsrichterin erlassen hat. Der Tatvorwurf: Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 17,15 Euro.
Rechtsanwalt Otmar Spirk staunte nicht schlecht, als eine seiner Betreuten ihm einen Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg vorlegte: 30 Tagessätze zu 40 Euro muss sie demnach zahlen – oder für 30 Tage ins Gefängnis. Dies soll die Buße für den Diebstahl sein, bei dem sie erwischt wurde – Lebensmitteln im Wert von 17,15 Euro bei der NORMA. Spirk hat dagegen Einspruch eingelegt. Warum?