Das Bundesamt für Justiz stuft den Angriff auf einen jungen Flüchtling mit einer Schreckschusspistole als extremistische Gewalttat ein – und widerspricht damit einem Urteil des Amtsgerichts Regensburg. Wir hatten mehrfach über den Fall berichtet.
Wie würden Sie den folgenden Sachverhalt beurteilen: Ist so etwas eine frauenfeindlich motivierte Straftat? Vier minderjährige junge Frauen schlendern die Albertstraße entlang, auf einer Bank sitzt ein junger Muskelprotz. Der Mann ruft den Frauen irgendwas zu, eine der jungen Frauen versteht „Verpiss dich, Frau“, eine andere Frau hat nur verstanden, dass er ihnen irgendwas hinterher gerufen hat, bleibt stehen und fragt: „Was hast du gesagt?“ Der Mann steht auf und beschimpft die Frauen unter anderem mit den Worten: „Verpisst euch, Frauen“, „Scheißfrauen“, „Scheißweiber“. Dann holt er eine echt aussehende Schreckschusspistole aus einer Tasche heraus , zielt damit auf das Gesicht der Fragenden und schlägt der schreckstarr Dastehenden dann mit der Pistole so heftig ins Gesicht, dass sie bewusstlos wird. Sie erleidet eine Jochbeinfraktur und andere Verletzungen und muss fünf Tage ins Krankenhaus. Dann bedroht er noch eine andere der jungen Frauen mit der Pistole und flüchtet schließlich.