Die als Schutz der Mieter vor Abzocke angepriesene sogenannte „Mietpreisbremse“ hat sich als Luftnummer entpuppt. Sie wurde vor zwei Tagen für unwirksam erklärt. Wer sich auf dieser Basis mit seinem Vermieter angelegt hat, wird verlieren. Die Stadt Regensburg will davon aber nicht nur nichts wissen, bizarrer Weise wird die zum Mieterschutz gedachte Regelung vom Jobcenter weiter gegen Wohnungssuchende eingesetzt.
Vor zwei Tagen hat das Landgericht München in einem rechtskräftigen Urteil bestätigt, was im April 2017 bereits der Bayerische Verfassungsgerichtshof gesagt hat: Die Verordnung des Freistaats zur Mietpreisbremse in Bayern ist mangels Begründung unwirksam. Rechtsanwalt Otmar Spirk hat sich damit beschäftigt und Erstaunliches festgestellt.