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Archiv für 2. Oktober 2017

Die Mietpreisbremse war dazu gedacht, Gering- und Durchschnittsverdiener vor rasant steigenden Mieten zu schützen. Während diese Wirkung des Gesetzes zunehmend bezweifelt wird, zeitigt es an anderer Stelle kafkaeske Auswüchse. Das Jobcenter verweigert unter Berufung auf die Mietpreisbremse die Übernahme marktüblicher Mieten. Das zeigt ein aktueller Fall in Regensburg.

Jobcenter

Es war ein Grund zur Freude. Endlich hatte Hartmut R. die lange gesuchte Wohnung in Regensburg gefunden. Single-Apartment, 22 Quadratmeter für 330 Euro Warmmiete. Mangels Wohnungen im unteren Preissegment sind solche Mieten in Regensburg durchaus üblich: Schon R.s Vormieter hatten mit 315 Euro lediglich geringfügig weniger gezahlt. R. ist derzeit noch auf Hartz IV angewiesen. Seinen Umzug nach Regensburg hat das Jobcenter Stadt Regensburg bereits als notwendig anerkannt. Und eine Miete von 330 Euro bewegt sich auch im Rahmen dessen, was das Jobcenter üblicherweise zahlt. Fehlte also nur noch die Genehmigung des Umzugs in die endlich gefundene Wohnung, die R. vor Unterschrift unter den Mietvertrag pflichtgemäß beim Jobcenter beantragte.

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