14 Aug2017
Berufung im Wenzenbacher Finanzskandal
Ex-Bürgermeister wehrt sich gegen Bewährungssstrafe
Der Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid wehrt sich gegen seine Verurteilung wegen Untreue. Am 26. Oktober beginnt der Berufungsprozess.
Ein Jahr auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe – so lautete im September des vergangenen Jahres das Urteil gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen drei besonders schweren Fällen von Untreue. „So blauäugig und unwissend wie Sie sich hier darstellen sind Sie nicht“, schrieb Richter Dr. Alexander Guth dem langjährigen Gemeindeoberhaupt damals ins Stammbuch.