Warum das Existenzminimum immer noch zu viel ist
Wer sich gegen Fehlentscheidungen des Jobcenters wehren will, braucht einen langen Atem und gute Nerven.
Eigentlich ist es eine klare Sache: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil 2010 festgeschrieben, dass der Regelunterhalt für Hartz 4-Empfänger das Existenzminimum ist, das auch ausbezahlt werden muss. Allenfalls „vorübergehend“ dürfen die Leistungen geringer sein, so das Gericht. Die Hartz 4 tragenden Parteien juckt das nicht: Sie finden, dass es viele gute Gründe gibt, weniger als das Existenzminimum auszubezahlen.