Schwerbehinderte dürfen vorerst in Notunterkunft bleiben
Im Fall zweier Schwerbehinderter, die das Sozialamt aus der Notunterkunft werfen wollte, setzt die Stadt Regensburg nun auf eine Verhandlungslösung.
Der Räumungstermin am 5. Juni ist vorerst vom Tisch. Fürs erste können Hermann K. (Name geändert) und seine Lebensgefährtin weiter in der städtischen Notunterkunft bleiben. Man wolle nun über eine vernünftige Lösung verhandeln, heißt es in einer Mitteilung der Stadt an das Verwaltungsgericht Regensburg. Dort hatte Rechtsanwalt Otmar Spirk, der die beiden vertritt, Klage gegen die beiden Bescheide zur „Nutzungsuntersagung“ eingereicht. Auch dieses Verfahren ruht nun derzeit.