Kein rassistisches Motiv bei Angriff auf Flüchtling mit Schreckschusspistole
An diesem Donnerstag wurde ein heute 21-jähriger Schierlinger vom Amtsgericht Regensburg der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung für schuldig befunden. Er hatte im März 2016 in der Nähe des Regensburger Hauptbahnhofs einem jungen afghanischen Flüchtling mit einer Schreckschusspistole das Jochbein gebrochen. Ein mögliches rassistisches Tatmotiv konnte trotz fremdenfeindlichen Ausdrücken nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.