Zwei Jahre auf Bewährung für den „Kindergärtner“ der Domspatzen
Vergangene Woche wurde der Verlobte der getöteten Maria Baumer wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Strafverteidiger von Christian F. taten sich mit Attacken gegen die Betroffenen hervor. Viele Hintergründe bleiben im Dunkeln.
Vermutlich ist die Vorbemerkung der Urteilsbegründung von Dr. Carl Pfeiffer einmalig: „Die rechtsstaatliche Grundlage des Verfahren blieb jederzeit gewahrt“. Es sei kein „Schindluder mit der Gerechtigkeit“ getrieben worden, der Fall Baumer habe keine Rolle gespielt. Vorangegangen waren angriffslustige Auftritte der beiden Strafverteidiger, die ihrerseits einen extraordinären Ermittlungs- und Prozessverlauf beklagten und gar den rechtsstaatlichen Strafprozess gegen ihren Mandanten in Gefahr sahen. Der Angeklagte Christian F. hingegen, den die Staatsanwältin als „Kindergärtner“ der Domspatzen bezeichnete, schien erleichtert, als die Jugendkammer des Regensburger Landgerichts ihn letzte Woche zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung verurteilte. Wenngleich das Strafmaß vielfach als zu niedrig empfunden wurde, entspricht es der üblichen Rechtsprechung.