Angriff mit Machete: Kein Mord- und Tötungsversuch
Laut Anklage lief im Februar dieses Jahres ein 23-jähriger Kelheimer mit einer Machete bewaffnet in eine Asylbewerberunterkunft in Kelheim und wollte einen Asylbewerber ermorden. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Regensburg nicht, sondern verurteilte den Täter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Es wurde die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde er freigesprochen. Insgesamt ist es sehr glücklichen Umständen geschuldet, dass der geschädigte Asylbewerber aus Sierra Leone bei dem Angriff nicht schwerwiegend oder sogar lebensgefährlich verletzt wurde.