Volksverhetzung nicht überblickt?
Wegen des lautstarken Abspielens eines rassistischen Liedes wurde ein 29jähriger Anfang des Jahres zu vier Monaten Haft verurteilt. Er macht seine geistige Behinderung geltend und ging in Berufung, um eine Gefängnisstrafe abzuwenden.
„Ich will da auf keinen Fall mehr hin“, murmelt Kevin R. (Name geändert), als ihn sein Rechtsanwalt auf die Erfahrungen in der JVA Cottbus anspricht. Dort hat der 29jährige schon rund zwei Jahre verbracht, nachdem er sich mit mehreren Polizeibeamten eine Prügelei geliefert und der Streifenwagen demoliert hatte.