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Archiv für 26. Januar 2016

Sozialamt und Sozialrichter Hand in Hand

Arme brauchen keinen Staubsauger

Auch arme Menschen sollen eine Wohnungseinrichtung haben. So sieht es das Gesetz vor. Das Sozialamt im Landkreis Regensburg und ein Richter am Sozialgericht sehen das offenbar anders. Und es wird verzögert, wo es nur geht. Kein Einzelfall.

Bis über zwei Jahre kann es dauern, bis eine Klage vor dem Sozialgericht Regensburg entschieden wird. Foto Johanning/ Wikimedia Commons

Bis über zwei Jahre kann es dauern, bis eine Klage vor dem Sozialgericht Regensburg entschieden wird. Foto: Johanning/ Wikimedia Commons

Es war Juli 2015 als der erwerbslose Josef B. die Notunterkunft in einer Landkreisgemeinde verlassen musste, weil diese geschlossen wurde. Er zog in seine erste eigene Wohnung und weil er weder über Vermögen, noch über eigenes Mobiliar verfügt – er besaß lediglich einen Tisch, einen Kühlschrank und ein Klappbett – stellte er beim Sozialamt des Landkreises Regensburg einen Antrag auf eine Wohnungserstausstattung. Das Ganze ist jetzt über ein halbes Jahr her. Und bis heute hat er nur einen Teil der beantragten Gegenstände erhalten.

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