Arme brauchen keinen Staubsauger
Auch arme Menschen sollen eine Wohnungseinrichtung haben. So sieht es das Gesetz vor. Das Sozialamt im Landkreis Regensburg und ein Richter am Sozialgericht sehen das offenbar anders. Und es wird verzögert, wo es nur geht. Kein Einzelfall.
Es war Juli 2015 als der erwerbslose Josef B. die Notunterkunft in einer Landkreisgemeinde verlassen musste, weil diese geschlossen wurde. Er zog in seine erste eigene Wohnung und weil er weder über Vermögen, noch über eigenes Mobiliar verfügt – er besaß lediglich einen Tisch, einen Kühlschrank und ein Klappbett – stellte er beim Sozialamt des Landkreises Regensburg einen Antrag auf eine Wohnungserstausstattung. Das Ganze ist jetzt über ein halbes Jahr her. Und bis heute hat er nur einen Teil der beantragten Gegenstände erhalten.