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Archiv für 18. Januar 2016

Hörensagen und keine Beweise: Der bayerische Verfassungsschutz muss Passagen seines Berichts von 2013 schwärzen, in dem die Kreisvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes erwähnt wurde.

Ansprechpartnerin für Stadt, und Jüdische Gemeinde, seit Jahrzehnten Mitorganisatorin des Gedenkwegs für die Opfer des Faschismus: die VVN-Vorsitzende Luise Gutmann gilt dem bayerischen Verfassungsschutz als Staatsfeindin. Foto: Archiv/ Thomas Witzgall

Ansprechpartnerin für Stadt, und Jüdische Gemeinde, seit Jahrzehnten Mitorganisatorin des Gedenkwegs für die Opfer des Faschismus (im Bild): die VVN-Vorsitzende Luise Gutmann (5. v.li.) gilt dem bayerischen Verfassungsschutz als Staatsfeindin. Foto: Archiv/ Thomas Witzgall

Es ist nichts Neues, dass der bayerische Verfassungsschutz in seinen alljährlichen Berichten Organisationen in eine verfassungsfeindliche Ecke stellt, irgendwelche Falschbehauptungen aufstellt und manchmal auch zurückrudern muss. Prominentes Beispiel ist etwa die mehrfach preisgekrönte „Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München“ (a.i.d.a.-Archiv), die von der Behörde als linksextrem diffamiert wurde und sich am Ende gerichtlich erfolgreich dagegen wehren konnte.

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