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Archiv für 16. Dezember 2015

80 Tagessätze für Sascha Roßmüller

Geldstrafe für NPD-Rocker

Die Anklage im Bandidos-Prozess löst sich weitgehend in Luft auf. Es gibt eine Haftstrafe und drei geringfügige Geldstrafen.

Wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung wurde Roßmüller zu 80 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt. Foto: Witzgall

Wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung wurde Roßmüller zu 80 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt. Foto: Witzgall

In seinem Schlusswort wird Sascha Roßmüller pathetisch. Der NPD-Politiker spricht von einem „Lackmustest für die Rechtsverfassung“. Betont, dass er nicht vorbestraft sei. Und dass auch die jetzige Anklage gegen ihn nur auf Hörensagen basiere. Dann setzt Roßmüller sich wieder. Die übrigen Angeklagten äußern sich nicht. Am späten Nachmittag soll das Urteil fallen. Im Publikum sitzt auch der NPD-Vorsitzende von Niederbayern, Alfred Steinleitner.

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