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Archiv für 20. August 2015

„Der Vorsitzende hat nicht die nötige Unbefangenheit.“

Rocker-Prozess: Verteidigung lehnt Richter wegen Befangenheit ab

„Völlig unkritisches Verhalten gegenüber Zeugen, die offensichtlich lügen“, die Weigerung, Verfahrensakten zum Kronzeugen beizuziehen und fehlende Aufklärung zum angeblichen Tatmotiv – das sind die Gründe, mit denen die Verteidigung im Bandidos-Prozess den Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl wegen „Besorgnis der Befangenheit“ ablehnt. 

Landgericht Strafkammer

Betretene Miene bei Georg Kimmerl. Im Namen der gesamten Verteidiger-Riege im Rocker-Prozess verliest Rechtsanwalt Helmut Mörtl soeben einen Antrag, in dem er den Vorsitzenden der fünften Strafkammer am Landgericht Regensburg ablehnt – wegen „Besorgnis der Befangenheit“. Damit dürfte sich das Verfahren um eine Auseinandersetzung zwischen konkurrierenden Rockern von den Bandidos und dem Gremium MC im Dezember 2010 in Straubing weiter in die Länge ziehen.

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