Marihuana-Plantage bei Regenstauf: Aus Angst, im Ernstfall zu spät zu kommen, erntete die Polizei das Feld selbst ab. Symbolfoto: Polizei/ Archiv
Folgt man Amtsrichter Norbert Brem, dann glauben Dr. Bettina Mielke und die Schöffen der kleinen Strafkammer am Landgericht Regensburg noch an den Weihnachtsmann. Unterlegt mit dieser süffisanten Bemerkung verurteilte Brem im vergangenen Jahr einen 45jährigen wegen des Betreibens einer Hanfplantage zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Was der Mann zu seiner Verteidigung ins Feld geführt habe, sei nämlich alles andere als glaubwürdig, so Brem seinerzeit. Die Staatsanwaltschaft hatte gar zwei Jahre und drei Monate Gefängnis für den Mann gefordert und legte, weil sie sich mit dem ihrer Ansicht nach zu mildem Urteil nicht zufrieden gab, Berufung ein.