Zwei Jahre auf Bewährung für den Porno-Abmahner
Am Montag hatte Thomas Urmann gestanden, heute wurde er verurteilt: Wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs sowie Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten bekommt der Regensburger Rechtsanwalt zwei Jahre auf Bewährung.
Von David Liese
Der als Porno-Abmahner bundesweit bekannt gewordene Rechtsanwalt Thomas Urmann ist nach Informationen der Augsburger Allgemeinen der Insolvenzverschleppung, des versuchten und vollendeten Betrugs sowie der Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelten für schuldig befunden worden.
Eine sogenannte verfahrensvereinfachende Absprache, die am Montag zwischen allen Prozessbeteiligten getroffen wurde, bewahrt Urmann davor, tatsächlich ins Gefängnis zu müssen. Im Rahmen der Absprache hatte Urmann vollumfänglich gestanden und konnte dafür mit einer Bewährungsstrafe von 20 bis 24 Monaten rechnen.
Zwei Jahre auf Bewährung
Diesen Rahmen hat das Augsburger Gericht unter Vorsitz von Roland Fink nun voll ausgeschöpft. Als Bewährungsauflage wurde eine Zahlung von 80.000 Euro an den Insolvenzverwalter der Wurstwarenfabrik sowie 80 Stunden Hilfsdienst angeordnet.
Als Geschäftsführer der „Xaver Schwarz Wurst- und Fleischwarenmanufaktur GmbH“ war Urmann deren Zahlungsunfähigkeit bereits 2009 bekannt. Doch statt fristgerecht einen Insolvenzantrag zu stellen, wurden noch über ein Jahr weiter Aufträge erteilt und Waren bestellt.
Die Staatsanwaltschaft warf Urmann vor, so über 150 Lieferanten um fast 400.000 Euro geprellt zu haben. Außerdem hat Urmann Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter nicht abgeführt. Den Insolvenzantrag im April 2010 stellte übrigens nicht Urmann selbst, sondern die örtliche Krankenkasse.
Große Bekanntheit hatte Urmanns Kanzlei mit Massenabmahnungen gegen vermeintliche Streaming-Nutzer der Plattform Redtube erlangt. Derzeit erklärt diese Abmahnungen ein Gericht nach dem anderen für unberechtigt. In Regensburg verlor Urmann vergangenes Jahr zudem einen zivilrechtlichen Musterprozess. Hier ging es um weitere Massenabmahnungen von Onlineshop-Betreibern mit fehlerhaften Impressums und AGBs.
Verliert Urmann Zulassung als Rechtsanwalt?
Gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Strafgesetzbuch verliert Urmann durch die Augsburger Freiheitsstrafe auch seine Zulassung als Rechtsanwalt. Schon im Dezember 2013 hatte der gegen Urmann in der AGB-Abmahnsache prozessierende Rechtsanwalt Dr. Walter Felling einen Lizenzentzug gefordert. Durch die Verurteilung läuft Urmann jetzt auch Gefahr, seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren. Darüber hat die zuständige Anwaltskammer in einem berufsrechtlichen Verfahren zu entscheiden.