Urmann legt Geständnis ab
Per Deal zur Bewährung? Im gegen ihn geführten Augsburger Prozess wegen Insolvenzverschleppung hat der als „Porno-Abmahner” bekannt gewordene Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann am Montag ein vollumfängliches Geständnis abgelegt.
Von David Liese
„Das ist wie bei einem Fußballspiel”, sagt Richter Roland Fink. „Es ist noch nicht abgepfiffen.” Fink führt die Verhandlung gegen den Regensburger „Porno-Abmahnanwalt” Thomas Urmann vor dem Amtsgericht Augsburg. Urmann muss sich dort unter anderem wegen Insolvenzverschleppung verantworten.
Am Montag hat Urmann nun im Rahmen einer „verfahrensvereinfachenden Absprache” ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Urmann gibt damit zu, als Geschäftsführer der Xaver Schwarz Wurst- und Fleischwarenmanufaktur noch lange nach deren Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2009 Aufträge erteilt und Waren bestellt zu haben.
„Verfahrensvereinfachende Absprache”: Geständnis gegen Bewährungsstrafe
„Verfahrensvereinfachende Absprachen” werden in der Presse häufig auch als Deal bezeichnet, weil sie dem Angeklagten eine zwischen allen Verfahrensbeteiligten vereinbarte Bewährungsstrafe zusichern. Bei Urmann sind das zwischen 20 und 24 Monaten. Im Gegenzug vereinfacht der Angeklagte durch sein Geständnis die Arbeit des Gerichts.
Gerade in Wirtschaftsprozessen, die häufig besonders komplex zu verhandeln sind, sind „verfahrensvereinfachende Absprachen” deshalb gang und gäbe. Zudem habe man hier „sehr häufig den Typ Angeklagten vor sich, bei dem die sonstigen Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe gegeben sind”, sagt Richter Fink. Solche Voraussetzungen seien zum Beispiel eine bisherige strafrechtliche Unauffälligkeit oder ein gefestigte gesellschaftliche Position.
Geständnis muss erst noch „das letzte Wort überleben”
Ob der Urmann-Prozess in Augsburg am Donnerstag tatsächlich im Rahmen der getroffenen Absprache zu Ende geht, steht allerdings noch in den Sternen. Es könne sein, dass sich „Herr Urmann das nochmal überlegt”, sagt Fink. Denn das abgelegte Geständnis kann noch revidiert werden. Eine „verfahrensvereinfachende Absprache” müsse vor Gericht immer erst „das letzte Wort überleben”, sei eben erst dann erfolgreich, wenn „abgepfiffen” wird.
Schon 2012 schlug Urmann eine ähnliche „Absprache” im Wurstwaren-Prozess, die ihm eine Bewährungsstrafe zugesichert hätte, aus. Nach einer Erkrankung Urmanns musste das Augsburger Verfahren, das eigentlich schon im März beginnen sollte, zudem verschoben werden. Mit einem Befangenheitsantrag gegen Roland Fink war der Angeklagte dann im Juli gescheitert. Nach der Beiordnung zweier Pflichtverteidiger, die sich erst in die Akten einarbeiten mussten, verzögerte sich der Prozess weiterhin.