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Archiv für 10. August 2014

Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung

Die zwei Gesichter der Frau Mollath

Nicht verwunderlich, aber in der Deutlichkeit überraschend: Nebenklage und Verteidigung zeichneten in ihren Plädoyers zwei gegensätzliche Bilder von Mollaths Ex-Frau.

Von David Liese

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“Mollath war heruntergewirtschaftet”: Nebenklage-Anwalt Jochen Horn war in seiner Beschreibung des Angeklagten nicht sehr schmeichelhaft. Foto: as.

„Dieses Verfahren ist nicht die Geschichte eines Mannes, der den größten und dreistesten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten aufgedeckt hat.“ Mit diesen Worten beginnt Jochen Horn, der Gustl Mollaths Ex-Frau Petra M. als Nebenklägerin im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, am Freitag sein Plädoyer. Es ist schon spät. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl hat gerade viereinhalb Stunden lang dargelegt, warum er Gustl Mollath der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung für schuldig befindet.

Horn teilt, wenig überraschend, die Meinung Meindls in fast allen wesentlichen Punkten. Den Hauptteil seines Plädoyers widmet er einerseits einer Charakterisierung des Angeklagten, wie sie diesem überhaupt nicht passen dürfte. Mollath habe schon vor der Trennung von Petra M. über ein „stark ausgeprägtes Sendungsbewusstsein“ verfügt. Er habe dem damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog Ratschläge erteilen und vom Papst eine schriftliche Bestätigung seines Kirchenaustritts haben wollen.

Petra M. war „stets ohne Belastungseifer“

Bevor es zu den angeklagten Taten kam, sei Gustl Mollath schon „völlig heruntergewirtschaftet“ gewesen. Er habe seiner Ex-Frau auch nach der Trennung „seine Weltsicht aufzwingen“ wollen. Mollath habe sich die Dinge „zurechtgedacht“ und Beweise für seine Schuld wie das ärztliche Attest, in dem die Verletzungen Petra M.s dokumentiert wurden, „in einen von ihm behaupteten größeren Zusammenhang“ gestellt.

Wie nicht anders zu erwarten, unterstreicht der Anwalt mehrfach die Glaubwürdigkeit von Petra M. und verteidigt ihre Entscheidung, im Wiederaufnahmeverfahren nicht auszusagen. Eine „Zumutung“, wie Mollaths Verteidiger Gerhard Strate es zu Prozessauftakt genannt hatte, sei das „selbstverständlich nicht“. Petra M. habe das Verfahren „nicht sich selbst überlassen“, sondern „ausdrücklich einer Verwertung ihrer früheren Aussagen zugestimmt“. Petra M. habe „stets ohne Belastungseifer“ gegen ihren Mann ausgesagt.

Nebenklage schließt sich Anträgen der Staatsanwaltschaft an

Horn schließt sein Plädoyer, in dem er sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft anschließt und den Gedanken vom Anfang wieder aufgreift: Das Verfahren beträfe nicht einen Mann, der den größten und dreistesten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten aufgedeckt habe, sondern „einen Angeklagten, der seine damalige Ehefrau mehrmals getreten, geschlagen, gewürgt, eingesperrt und schließlich auch noch diffamiert hat.“

Nach einer kurzen Unterbrechung – es ist mittlerweile fast 20 Uhr, das Gericht tagt seit 9 Uhr morgens – tritt schließlich Gustl Mollaths Anwalt Gerhard Strate an ein eigens für die Verteidigung herangeschafftes Rednerpult. Er räuspert sich mehrfach, nimmt einen Schluck Wasser aus einem Pappbecher.

Verteidiger Gerhard Strate lies hingegen kein gutes Haar an Petra M. und ihrer “Ersatzzeugin” Petra S. Foto: Liese

Strate: „Zwei-Fronten-Krieg“ der Petra M.

Dann legt er los. Strate hält ein knapp zweistündiges, streng strukturiertes Plädoyer, das von Ausführungen seines Kollegen Johannes Rauwald zu den Sachbeschädigungsvorwürfen unterbrochen wird (die Verteidigung hält diese für „absurd“). Darin stellt er die beiden Schauplätze des „Zwei-Fronten-Kriegs“ der Petra M. einander gegenüber – die Auseinandersetzungen mit der Hypo-Vereinsbank im Zuge der Schwarzgeldaffäre auf der einen, die mit Gustl Mollath auf der anderen Seite.

Doch zunächst greift der Rechtsanwalt die Verantwortlichen für die Unterbringung Gustl Mollaths in der geschlossenen Psychiatrie scharf an. Selbst, wenn man die Richtigkeit der Vorwürfe unterstelle, habe es „nie einen Anhaltspunkt gegeben“, dass zu den Tatzeitpunkten eine wahnhafte Störung bei Mollath vorgelegen habe.

Psychiatrie: „Die Kunst des Kaffeesatzlesens“

„Das, was hier passiert ist, passiert häufig, nämlich, dass Richter einfach die Psychiatrie zurate ziehen und nicht mehr ihren gesunden Menschenverstand.“ Auch für psychiatrische Sachverständige habe es „außer der Kunst des Kaffeesatzlesens“ keine Anhaltspunkte gegeben, „in die Ereignisse irgendetwas hineinzulesen“, was einer Schuldunfähigkeit nahegekommen wäre. Das „schlimme Versagen“ der Nürnberger Justiz habe „letztlich zur Katastrophe des Herrn Mollath“ geführt.

Dann beginnt Strate mit der „Chronologie der Ereignisse“, die aus seiner Sicht am 30. Dezember 2002 ansetzt. Damals meldete Petra M. die Auseinandersetzungen mit ihrem Ehemann zum ersten Mal der Polizei. Schon damals habe sie im Hinterkopf gehabt, dass Mollath ihr bei ihren Geldgeschäften in der Hypo-Vereinsbank auf die Schliche komme, dass er „ernst machte“.

„Kein gutes Omen, sondern ein böses Vorzeichen“

Schon die erste Äußerung gegenüber der Polizei, mit der Petra M. Gustl Mollath direkt belastet habe, sei eine „Lüge“ gewesen: Sie habe behauptet, Mollath sei im Besitz einer „scharfen Langwaffe“, für die er keine Waffenbesitzkarte habe. Mollaths Mutter, von der er die Waffe geerbt habe, habe aber sehr wohl eine solche Karte besessen. Bei einer Hausdurchsuchung bei Gustl Mollath entpuppte sich die Langwaffe später als Luftgewehr.

Die „Lüge“ Petra M.s beginne nun „spätestens bei der Garnierung der Falschbezichtigung“. Mollaths Mutter könne überhaupt keine Waffenbesitzkarte für das Luftgewehr besessen haben. „Selbst wenn sie gewollt hätte, niemand hätte ihr eine solche Karte ausgestellt“, weil das Gewehr nicht genehmigungspflichtig sei. Diese „Lüge“ Petra M.s sei „kein gutes Omen, sondern ein böses Vorzeichen“ gewesen.

Petra M. – „reine Taktik“ und „kalte Berechnung“

Die Anschuldigungen gegenüber ihren Ehemann „hinauszuschieben“ – Petra M. hatte den Vorfall vom August 2001, bei dem Mollath sie verletzt haben soll, erst Anfang 2003 angezeigt – sei „reine Taktik“ und „kalte Berechnung“ gewesen. Die Aussage M.s bei der Polizei, sie habe Angst, Mollath könne seine scharfe Langwaffe auch gegen die Familie einsetzen, habe schon das „Konzept einer Gemeingefährlichkeit Mollaths und seiner Psychiatrisierung vorbereitet“.

Gerhard Strate zieht die Glaubwürdigkeit von Petra M. und auch ihrer heutigen Schwägerin Petra S. massiv in Zweifel. S. hatte im Wiederaufnahmeverfahren die konkretesten Angaben zu den angeklagten Übergriffen Gustl Mollaths gegen Petra M. am 12. August 2001, als er sie geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll, sowie am 31. Mai 2002, als er sie in seinem Haus eingesperrt haben soll, gemacht.

„Petra S. ist als Ersatzzeugin aufgetreten”

Von ersterem Datum wisse man „nichts, außer, dass es ein Sonntag war.“ Die Einbettung des vermeintlichen Tatgeschehens in einen Tagesablauf fehle bei sämtlichen Aussagen völlig. „Warum wurde da nie nachgefragt?“, will Strate wissen. Man habe ja das Attest gehabt, beantwortet er seine eigene Frage rhetorisch.

Was die Freiheitsberaubung im Mai 2002 angeht, so richtet Strate sein Hauptaugenmerk auf die Aussagen von Petra S. Sie behauptet, ihre Freundin Petra M. damals aus dem Haus Gustl Mollaths herausgeholt zu haben. Auch hier hat der Verteidiger eine deutliche Meinung. „Petra S. ist eine Lügnerin, und sie trat hier frech auf, richtig frech.“ Sie sei als „Ersatzzeugin“ aufgetreten, um die Zeugnisverweigerung Petra M.s und ihres Bruders Robert M.s zu „kompensieren“. Ihre „bewussten Lügen“ lägen auf dem „Manipulationsniveau“, das auch Petra M. gezeigt habe.

Psychiatrie „unfähig, ihre Fehler einzugestehen“

Strate habe es sehr bedauert, dass der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil im Verfahren „nicht in ähnlich klarer Weise Stellung“ zur Rolle der psychiatrischen Begutachtung Mollaths bezogen habe, wie er es erst im vergangenen Jahr getan hatte. Die Psychiatrie sei „offenbar unfähig, ihre Fehler einzugestehen.“

Dann wird Strate beinahe lyrisch. Bei einem Prozess wie diesem gäbe es „nur selten erhebende Momente.“ Einen davon habe er aber erlebt, als er aus seinem Hotel in Regensburg zwei Turmfalken-Pärchen beim Kreisen um den Regensburger Dom beobachten konnte, die „in hundert Metern Höhe alles mit scharfen Augen verfolgen“. Das Hohe Gericht solle „die scharfen Augen der Turmfalken mit in die Beratung“ nehmen.

Gerhard Strate beantragt den Freispruch Gustl Mollaths „ohne Wenn und Aber“.

Das komplette Plädoyer der Verteidigung ist hier auch online abzurufen.

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