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Archiv für 9. August 2014

Über vier Stunden lang hielt Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Freitag sein Plädoyer im Mollath-Prozess. Dabei rechnete er nicht nur mit der „Komplott-Hypothese” ab, er machte auch klar, dass Mollath für ihn zweifellos schuldig sei.

Von David Liese und Stefan Aigner

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Für Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl ist Gustl Mollath zweifellos schuldig. Foto: as

Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl geht akribisch vor. Fast viereinhalb Stunden dauert sein Plädoyer am Freitag. Bevor er zu dessen Kern kommt, breitet er noch einmal die Geschichte des Wiederaufnahmeverfahrens gegen Gustl Mollath aus. Zahlreiche Freunde und Unterstützer hätten derart viel Druck ausgeübt, dass die damalige Justizministerin Beate Merck 2012 schließlich ein solches Verfahren anordnete. Er selbst, Meindl, war es, der den Antrag verfasste hatte, dem schließlich vor dem Oberlandesgericht Nürnberg Erfolg beschieden war.

Damit wird die Hauptverhandlung von 2006 erneuert. Das Landgericht Nürnberg sah es damals als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau Petra M. 2001 im Zustand der Schuldunfähigkeit gebissen, getreten, geschlagen und gewürgt habe. Dass er sie 2002 eingesperrt und Dutzende Autoreifen zerstochen haben soll.

Komplott, Vernichtungsfeldzug oder doch nur Verschwörungstheorie?

Wenn nun in Regensburg ein neues Urteil im Namen des Volkes fallen solle,  müsse das Gericht der Frage nachgehen, ob es sich hier um ein „Komplott“, gar „einen Vernichtungsfeldzug“ von Petra M. gehandelt habe oder um die Eskalation eines Rosenkriegs.

Der Oberstaatsanwalt führt an, dass das Erinnerungsvermögen zahlreicher Zeugen bei der aktuellen Hauptverhandlung „gegen Null“ gegangen sei und gibt zu bedenken, dass man sämtliche Aussagen, die Petra M. in der Vergangenheit traf, besonders kritisch betrachten müsse, da sie ja nun von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe.

Dann spielt er en detail die Möglichkeit durch, dass Petra M. tatsächlich einen „perfiden wie genialen Plan“ geschmiedet haben könnte, um ihren Mann mundtot zu machen. Nicht ohne vorher zu erklären, dass solche „Verschwörungstheorien“ weniger von Mollath selbst als von einigen Beobachtern ins Spiel gebracht worden seien.

Meindl glaubt nicht an die „Komplott-Hypothese”

Die „Komplott-Hypothese“, so Meindl, beinhalte im Wesentlichen, dass Petra M. etwas zur Anzeige gebracht habe, was nie stattgefunden hat. Dass sie sich die ärztlich attestierten Verletzungen selbst zugefügt habe, um Mollath der gefährlichen Körperverletzung zu bezichtigen, und dass schließlich auch die Psychiatrisierung Gustl Mollaths das Ergebnis von Seilschaften zwischen den einzelnen Beteiligten – von Richter Otto Brixner über dessen Beisitzerin bis hin zu den ermittelnden Polizisten – und gezielten Manipulationen gewesen sei.

Daran glaubt Meindl nicht. Die Beweisaufnahme in diesem Verfahren habe ergeben, dass Petra M. über fünf Jahre hinweg bei zehn verschiedenen Gelegenheiten meist ohne großen Belastungseifer ausgesagt habe. Ihre Schilderungen enthielten dabei immer denselben Kern: Gustl Mollath hat Petra M. geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Dass es bei Details Abweichungen gibt, spricht in Meindls Augen nicht gegen Petra M.s Glaubwürdigkeit. „Das war ein dynamisches und emotional belastendes Geschehen. Da schreibt man nicht sofort ein Gedächtnisprotokoll.“ Wenn die Aussage hingegen immer gleichlautend, wie auswendig gelernt, wäre, spräche das eher gegen Petra M. Das lehre auch die Erfahrung zahlreicher Strafprozesse.

„Ob das Attest dilettantisch ist, spielt für mich keine Rolle.“

Stück für Stück fügt er die einzelnen Aussagen der im Wiederaufnahmeverfahren gehörten Zeugen sowie der wenigen vorliegenden Indizien und Beweise wie Puzzleteile zu einem Bild zusammen, das in der Gesamtschau „keinen Zweifel“ an Mollaths Schuld lasse. So möge das ärztliche Attest beispielsweise, wie vom Sachverständigen Prof. Dr. Werner Eisenmenger bezeichnet, „dilettantisch“ sein. „Das spielt für mich keine Rolle“, sagt Meindl.

Entscheidend sei, dass auch der untersuchende Arzt die Verletzungen an Petra M.s Körper gesehen habe. Die These, Petra M. könne sich die Verletzungen bei einem Sprung aus einem fahrenden Auto zugezogen haben, hält er für unwahrscheinlich. „Da mag es zu Hämatomen und Abschürfungen kommen, aber dass sie da gleichzeitig jemand gewürgt und gebissen hat?“ Da das Würgen am Hals laut Sachverständigen „stets potenziell lebensgefährlich“ sei, hält Meindl es auch für abwegig, dass sich Petra M. die Verletzungen selbst zugefügt habe.

Keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Petra M.

Letztendlich glaube Meindl „nicht an die Komplott-These, weil ich nicht daran glauben darf. Das, was ich habe, muss ich würdigen, mehr mache ich nicht.“ Hinzu komme, dass „Gustl Mollath die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nie qualifiziert bestritten hat.“ Auch am Freitagvormittag hatte sich Mollath den entsprechenden Fragen des Gerichts entzogen und nur gesagt, er wolle die Richterin damit „nicht belasten“.

Auch in der Sache der Mollath zur Last gelegten Freiheitsberaubung – er soll am 31. Mai 2002 seine Ex-Frau gegen ihren Willen in seinem Haus eingesperrt haben – ist für den Oberstaatsanwalt die Sache klar: Im Kern bestehe kein Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Petra M. und ihrer Freundin Petra S., die im Wiederaufnahmeverfahren als zentrale Zeugin ausgesagt hatte. Sie hatte Petra M. aus dem Haus befreit und beschrieb vor Gericht eindrucksvoll, wie Mollath sich vor ihr „aufgebäumt“ und sie „beängstigt“ hatte.

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Mollath ist für den Oberstaatsanwalt nicht Opfer eines Komplotts, sondern Täter. Foto: Archiv / ld.

Reifenstechereien: Indizien deuten auf Mollath”

Schließlich kommt Meindl auch auf die zerstochenen Autoreifen zu sprechen. Bis auf zwei Fälle aus der Anklageschrift, bei denen der Oberstaatsanwalt nicht zwingend eine mutwillig verursachte Beschädigung annimmt, ist er auch hier von der Schuld des Angeklagten überzeugt – selbst, wenn es „keine Beweise“ gebe. Es sei eine „Indizienbeweisführung“ möglich. Die Tatmuster seien weitgehend identisch, der Zeitraum, in dem die Reifen zerstochen wurden, sehr kurz gewesen. „Alle Geschädigten stehen in einem persönlichen Verhältnis zum Angeklagten und seinem Schicksal.“ Die Verbindungen liefen dabei stets über Petra M. Mollath selbst hatte in einem Schreiben an einen Rechtsanwalt, der in einem engen Verhältnis zu Petra M. und ihrem neuen Lebensgefährten Martin M. stand, verschiedene Namen genannt, die er für seine Situation verantwortlich machte.

Auch hier hat Meindl „keinen Zweifel“, dass „niemand anderes als Täter infrage kommt.“ Die einzige andere Möglichkeit für den Oberstaatsanwalt wäre, dass „das alles reiner Zufall war.“ Bei „lebensnaher Betrachtung“ sei das aber abwegig.

Schuldig in (fast) allen Punkten der Anklage, aber doch freizusprechen

Meindl beantragt, Gustl Mollath in allen Punkten der Anklage – ausgenommen zweier einzelner Fälle der Reifenstecherei – schuldig zu sprechen. Jedoch sei Mollath trotzdem freizusprechen – dieser merkwürdige Umstand liegt an der Regel, nach der Angeklagte in Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden dürfen als im Ausgangsurteil. Hier war Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und aufgrund seiner angeblichen Gemeingefährlichkeit in der Psychiatrie untergebracht worden.

In diesem Punkt widerspricht Wolfhard Meindl dem ursprünglichen Urteil entschieden. „Die Voraussetzung für den Maßregelvollzug ist schlicht und ergreifend nicht gegeben. Der Angeklagte ist aus meiner Sicht nicht gefährlich für die Allgemeinheit.“ Dass Mollath in einer „wahnhaften Privatrealität“ leben könnte, wie der psychiatrische Gutachter Prof. Norbert Nedopil es nicht ausschließen wollte, sei möglich. Für Meindl „lassen sich wahnhafte Gedanken des Angeklagten aber erst ab dem Jahr 2003 erkennen.“ Hinsichtlich der Tatzeitpunkte gäbe es hingegen „keinerlei Hinweise, dass die Taten des Angeklagten von wahnhaften Störungen begleitet waren.“ Und: „Der Angeklagte mag eine schwierige Persönlichkeit haben. Es ist das allgemeine Lebensrisiko, mit so jemandem in Kontakt treten zu müssen. Als krank ist er nicht einzustufen.“

„Dieser Behauptung ist damals einfach niemand nachgegangen.“

Am Ende seines Plädoyers – es ist inzwischen schon Abend geworden – richtet Meindl noch einige deutliche Worte an Gustl Mollath und die „Komplott-Theoretiker“. Wenn man den eigentlichen Grund für Mollaths Unterbringung suche, so der Oberstaatsanwalt, müsse man nur in die Akten schauen. Die Reifenstechereien hätten eigentlich nie zur Anklage gebracht werden müssen – der damals verantwortliche Staatsanwalt hatte die Ermittlungen eigentlich schon eingestellt.

Erst auf die Dienstaufsichtsbeschwerde des Rechtsanwaltes Wolfgang G. hin sei ein „gefährlicher Charakter“ der Sachbeschädigungen angenommen worden. G. hatte eine besonders gefährliche Situation geschildert, in der er bei einer Fahrt auf der Autobahn ins Schlingern geraten sei, weil seine beschädigten Reifen Luft verloren hätten. Diese nun angenommene Gefährlichkeit der Taten Mollaths hätten „das Ruder zu seinen Lasten herumgerissen.“ Der Behauptung Wolfgang G.s, die sich im Wiederaufnahmeverfahren als so nicht haltbar herausgestellt hat, sei „damals einfach niemand nachgegangen.“

Dass Gustl Mollath allerdings überhaupt je psychiatrisch begutachtet wurde, schiebt der Oberstaatsanwalt dem Angeklagten mehr oder weniger selbst in die Schuhe. Mollath habe in der Hauptverhandlung gegen ihn, in der er „Mittelpunkt als Angeklagter“ war, Zeitung gelesen und Ordner über die Nürnberger Prozesse vor sich ausgebreitet. Das sei „der Grund, der letztlich zu Ihrer Begutachtung geführt hat.“

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