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Archiv für 6. Mai 2014

Hungerstreikender vor Gericht

Rindermarkt rechtswidrig geräumt?

Am Montag fand die erste Gerichtsverhandlung zur Räumung des Asyl-Protests am Münchner Rindermarkt im Juni 2013 statt. Bereits während dieser Verhandlung änderte sich der Fokus der Untersuchung drastisch: Der Prozess gegen einen Aktivisten wurde bald von der Frage verdrängt, ob nicht der gesamte Polizeieinsatz am Rindermarkt rechtswidrig war. Nach einem Beweisantrag der Verteidigung wurde die Verhandlung unterbrochen.

Protest vor dem Gerichtsgebäude: Gegen einen der Hungerstreikenden wird seit Montag in München verhandelt.

Protest vor dem Gerichtsgebäude: Gegen einen der Hungerstreikenden wird seit Montag in München verhandelt.

Von Naima Blum

Der Protest von Asylsuchenden am Münchner Rindermarkt im vergangenen Jahr sorgte für breites Echo. Für politische und mediale Aufregung. 44 Flüchtlinge waren in einen Hunger- und Durststreik getreten. Am 30. Juni, nach neun Tagen, wurde er durch einen Polizeieinsatz in den frühen Morgenstunden aufgelöst. Bei dieser Räumung wurden mehrere Personen in Polizeigewahrsam genommen, darunter auch Durststreikende in äußerst geschwächtem Zustand. Unter ihnen auch Houmer Hedayatzadeh, der als Unterstützer vor Ort war und sich zu diesem Zeitpunkt im solidarischen Hungerstreik befand. Er soll sich an einer Blockade innerhalb des Protestcamps beteiligt haben. Vorgeworfen wird ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie zweifach versuchte Körperverletzung: Er soll versucht haben, die Beamten, die ihn festnahmen, zu schlagen und zu treten.

„Fortschreibung der Unterdrückung von Befreiungsbewegungen“

Zu Beginn der Verhandlung hat gibt der Angeklagte eine Erklärung ab. Hedayatzadeh nimmt dabei zahlreiche Institutionen „ins Gericht“: Das Münchner Rathaus und die bayerische Staatsregierung etwa, die die systemtreue Struktur der Medien für eine breite Hetzkampagne gegen die Beteiligten des Protests genutzt hätten. Er betont die systematische Unterdrückung der „Non-Citizens“, die sich sowohl in den bestehenden Gesetzen zeige als auch in den aktuellen Protesten der Betroffenen.

Und er wendet sich direkt an das Gericht. Dieses basiere auf denselben genannten Strukturen. Hoffnung auf eine gerechte Untersuchung dieses Falles bestehe nur, wenn die Beteiligten im Gericht ihre Betrachtungsweise änderten. Es sei „das Wissen darüber notwendig, dass das, was am 30. Juni 2013 geschehen ist, nicht als ein singuläres Ereignis, sondern als Fortschreibung der praktisch umgesetzten Unterdrückung von Befreiungsbewegungen zu betrachten ist“, so Hedayatzadeh. Nach seiner Erklärung erhält er minutenlang Beifall der Anwesenden im Gerichtssaal.

Angeklagter von USK-Beamten gewürgt?

Anschließend sagt der Polizeibeamte D. vom Unterstützungskommando München aus. Aufgabe der Polizei sei es gewesen, das Camp der Hungerstreikenden am Rindermarkt zu räumen. Dort habe es eine Sitzblockade gegeben. D. und zwei weitere Beamte hätten Hedayatzadeh aus der Blockade gelöst und Richtung Polizeiauto zu führen versucht. Dieser habe sich „stark mit Händen und Füßen gewehrt“. Der Zeuge ergänzt: „Aber ich denke, nicht mit dem ersten Ziel, uns zu verletzen.“ Auf Nachfrage relativiert er diesen Widerspruch zur Anklageschrift: Er beziehe das nur auf sich, nicht unbedingt auch auf seine Kollegen.

Hedayatzadehs Verteidiger, Hartmut Wächtler, möchte nun mehr Details wissen: Hat ein Kollege beim USK seinen Arm um den Hals des Angeklagten gelegt und ihn so festgehalten? D. kann sich nicht erinnern: „Sowas ist aber auch unüblich.“ Der Verteidiger reagiert erstaunt: „Das ist unüblich? Tja, Herr D., ich habe Videos gesehen, da kann man sowas drauf sehen.“ Er legt dem Gericht Fotos von der Festnahme vor und der Zeuge erkennt darauf seinen Kollegen, wie dieser den Angeklagten im Schwitzkasten hält.

Räumung um fünf Uhr morgens: „angekündigt“ oder doch „taktisch überraschend“?

Es wird noch einmal nach dem Beginn des Einsatzes gefragt: D. führt aus, wie sich die Einsatzkräfte erst unauffällig in den Seitenstraßen aufgestellt hätten, dann „überraschend“ für die Protestierenden „plötzlich“ da gewesen seien. Es seien aber Durchsagen zur bevorstehenden Räumung gemacht worden, fügt er hinzu.

Hier hakt der Verteidiger wieder nach: Habe D. diese Durchsagen bereits gehört, als er sich noch in der Seitenstraße befand? Nein, antwortet der Beamte, erst als er direkt vor Ort war. Er sei sich aber sicher, dass es vorher schon eine Durchsage gegeben habe. Die Polizisten hätten sich „taktisch“ um die Sitzblockade postiert und dann innerhalb von Sekunden zugegriffen. Die erste Person sei gegen sechs Uhr herausgeholt worden.

In der Anklage heiße es aber fünf Uhr, entgegnet der Verteidiger. „Kann auch sein.“ – „Zu der Zeit schläft man ja“, so Wächtler weiter. „Die Durchsage war ja ziemlich laut“, entgegnet der Zeuge. Warum er diese dann nicht in der Seitenstraße gehört habe? Auf welcher Sprache sei überhaupt die Durchsage gewesen? Mit Sicherheit auf deutsch, vielleicht auch noch auf englisch, da aber ist sich D. nicht so sicher.

Videoaufnahme von der Räumung bereits öffentlich

Verteidiger Wächtler zückt nun einen Joker: In einem Youtube-Video von der Räumung sei keine solche Durchsage zu hören. Die Staatsanwältin entgegnet, solch ein Video könne ja unvollständig sein, woraufhin der Verteidiger bedauert, dass von der Polizei kein Material zu bekommen sei, obwohl sie sicherlich die gesamte Räumung aufgezeichnet habe.

Nachdem die Befragung des Zeugen D. beendet ist, wird eine Weile vergeblich nach den beiden weiteren USK-Beamten gesucht, die ebenfalls als Zeugen vorgeladen waren. Der Verteidiger merkt an, die Zeugen warteten möglicherweise noch vor dem ursprünglich angesetzten Raum, und fügt schmunzelnd hinzu: „Die Lautsprecherdurchsagen sind ja immer so leise…“

Räumung ohne vorhergehende Polizei-Durchsage

Später folgt eine längere Diskussion zwischen Wächtler, dem Richter und der Staatsanwältin darüber, das öffentliche Video von der Räumung gezeigt werden dürfe. Es gehe schließlich um die Frage, ob der Einsatz rechtmäßig gewesen sei und die Anwesenden rechtzeitig vor Eintreffen der Polizei über die Auflösung der Versammlung informiert worden seien, argumentiert Wächtler.

Dem Antrag wird schließlich stattgegeben und das Video gezeigt – nach etwas Protest aus den hinteren Reihen auch so, dass Zuschauerinnen und die anwesenden Journalisten ebenfalls etwas sehen können. Die Aufnahmen zeigen den Rindermarkt mit den Protestzelten, drum herum einige Menschen. Stille. Dann laufen ein paar Personen los, Schritte sind zu hören und jemand sagt: „Oh, sie rennen schon!“

Beim nächsten Kamera-Schwenk sind dutzende Einsatzkräfte zu sehen, die im nächsten Moment in das Protestlager eindringen. Der Richter merkt später an, er halte das insgesamt für ein maßvolles Vorgehen. Wächtler dagegen betont, er habe „da nichts gehört. Die Polizei war plötzlich da“. Darauf erwidert die Staatsanwältin: „Ja, die Demonstranten haben geschrien, dann kam die Durchsage, die konnte man wegen dem Lärm drum herum nicht hören.“ Ein aufgebrachtes Raunen geht durch den Sitzungssaal.

Beweisantrag: Rechtswidriger Polizeieinsatz?

Schließlich stellt Hedayatzadehs Verteidiger einen Beweisantrag: Das Video solle von Sachverständigen auf zwei Punkte untersucht werden: Gab es eine Durchsage der Polizei? Ist das Video unbearbeitet und ungeschnitten? Dem Antrag wird stattgegeben: Die Hauptverhandlung wird unterbrochen, um die beantragte Untersuchung durchzuführen – ein Erfolg für die Verteidigung. Die Verhandlung soll am 7. Mai fortgeführt werden und verspricht, interessanter zu werden als bisher angenommen.

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