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Archiv für 3. Dezember 2013

Berufung im Residenzpflichtverfahren gegen Mohammad Kalali

„Eine Situation der Ungerechtigkeit“

Dass sich die Regensburger Justiz mit der „Öffentlichkeit“ manchmal schwer tut, wurde bereits vor zwei Wochen bei den solidarisch besuchten Asylverhandlungen im Verwaltungsgericht deutlich. Am Dienstag hatte das Landgericht bei der Berufungsverhandlung gegen den iranischen Flüchtling Mohammad Kalali Gelegenheit zu beweisen, dass es besser geht.

Mohammad Kalali (2. v.l.) hat gegen die Residenzpflicht verstoßen - und sieht nicht ein, dafür bestraft zu werden. Fotos: Liese

Mohammad Kalali (2. v.l.) hat gegen die Residenzpflicht verstoßen – und sieht nicht ein, dafür bestraft zu werden. Fotos: Liese

Auch diesmal hatte das Bündnis des „Non-Citizen Strikes“ dazu aufgerufen, die öffentliche Verhandlung solidarisch zu besuchen und so ein Zeichen gegen die Residenzpflicht zu setzen. Denn gegen diese hat der Iraner Mohammad Kalali 2012 mehrmals bewusst verstoßen, als er sich an den Flüchtlingsdemonstrationen in Würzburg und Nürnberg beteiligte. Die Residenzpflicht, die in Bayern besonders streng ausgelegt wird und besagt, dass sich ein Asylbewerber nur in einem bestimmten Bezirk bewegen darf, lehnen die seit zwei Jahren streikenden Flüchtlinge ab.

„Das Wichtigste für den Widerstand ist, dass wir unseren Willen zum Leben erhalten!“

Mit einer Kundgebung stimmten sich gut 30 Unterstützer Kalalis vor der Verhandlung am Morgen ein. Transparente werden hochgehalten, man skandiert gemeinsam „Residenzpflicht scheiße – Ausländerbehörde scheiße – rassistische Polizei scheiße!“ Dann ergreift Mohammad Kalali selbst das Wort, während eine Anwesende übersetzt: „Die Justiz ist für uns blind. Wir haben gesehen, wie mit uns umgegangen wurde, wie die Polizei versucht hat, uns wegzuschleppen.“ Und: „Das Wichtigste für den Widerstand ist, dass wir unseren Willen zum Leben haben und den Willen erhalten!“

Die Demonstranten hingen im Dörnbergpark ein Transparent mit der Aufschrift „Residenzpflicht abschaffen" auf.

Die Demonstranten hingen im Dörnbergpark ein Transparent mit der Aufschrift „Residenzpflicht abschaffen” auf.

Dann macht man sich gemeinsam auf zum Sitzungssaal. Es ist noch mehr als eine halbe Stunde Zeit, bis die Verhandlung beginnen soll, doch man weiß: Die Sicherheitskontrollen am Eingang des Gerichts können langwierig werden. Fotografen, die keinen Presseausweis vorlegen können, werden vom Personal mehrfach gemahnt, sie dürften ihre Kamera im Gebäude gar nicht verwenden. Das ist falsch – lediglich während der laufenden Verhandlung darf nicht fotografiert werden.

Der Justizbeamte und das Einhorn

Aber es bleibt an diesem Verhandlungstag nicht bei diesem kleinen Fauxpas des Justizpersonals. Denn als die Zuhörer gemeinsam mit Kalali vor den – noch verschlossenen – Türen des Verhandlungssaals warten, kommt plötzlich ein älterer Beamter auf den Gang, poltert unvermittelt los. Wenn nicht sofort Ruhe sei, flögen alle raus. Ohnehin, so schiebt er nach, könnten nur sechs oder sieben Leute mit in den Verhandlungssaal kommen.

Gelächter bricht aus. Missmutig murmelnd zieht der Beamte wieder ab, nicht ohne vorher über ein kleines Plüsch-Einhorn den Kopf zu schütteln, welches eine Demonstrantin mitgebracht hat. Wenig später wird verkündet, die Sitzung werde kurzfristig in einen größeren Saal verlegt.

„Kein Einhorn ist illegal" - in den Gerichtssaal durfte es trotzdem nicht.

„Kein Einhorn ist illegal” – in den Gerichtssaal durfte es trotzdem nicht.

Kalali gibt unterdessen Interviews für Journalisten. Er spricht davon, dass die Residenzpflicht „wie eine unsichtbare Mauer“ sei. Es handle sich eben nicht nur um ein Gesetz auf dem Papier. „Sobald ich die Gelegenheit dazu habe, kämpfe ich gegen die Residenzpflicht“, antwortet er auf die Frage, warum er bei einer eigentlich eindeutigen Rechtslage trotzdem in Berufung gegangen sei.

Exakt um 10.15 Uhr, als die Verhandlung eigentlich schon beginnen soll, werden die Türen zum Saal geöffnet. Geradeso fasst er Zuhörer und Journalisten. Das Einhorn darf übrigens nicht mit rein, obwohl es die Sicherheitskontrolle am Gebäudeeingang doch anstandslos passiert hat. Zwei Justizbeamte, beide in gepanzerten Westen, postieren sich an der Tür, geben sich präsent, mustern die Zuhörer mit durchdringenden Blicken. Dann betritt der Richter mit seinen zwei Schöffen den Saal.

„Residenzpflicht ist Zerstörung eines elementaren Menschenrechts“

Zu den Taten, die Kalali zur Last gelegt werden – vier Residenzpflichtverstöße in einem Zeitraum von wenigen Wochen – gibt es eigentlich kaum Neues auszuführen. Denn der Angeklagte gibt alle Tatbestände vollumfänglich zu. So beginnt die Beweisaufnahme mit einer Stellungnahme Kalalis, die er im Vornherein schriftlich verfasst hat und mit fester, lauter Stimme auf Farsi vorträgt.

Der Dolmetscher übersetzt. „Alle Non-Citizens befinden sich bereits mit Betreten ihres Ziellandes in einer Situation der Ungerechtigkeit.“ Die geltenden Gesetzte umfassten nicht nur eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, sondern verhinderten auch die freie Wahl von Nahrungsmitteln oder Arbeitsplätzen.

Kalali nutze die Gelegenheit, um seine Meinung zur Residenzpflicht auszuführen.

Kalali nutze die Gelegenheit, um seine Meinung zur Residenzpflicht auszuführen.

„Die Residenzpflicht hat hier nochmal eine herausgehobene Stellung. Sie ist die Zerstörung eines der elementaren Menschenrechte – dem Recht auf freie Bewegung.“ Opfer und Täter seien beim Straftatbestand eines Residenzpflichtverstoßes identisch. Letzen Endes diene die Gesetzgebung „als Instrument der Unterdrückung eines Staates, der seine oberen Schichten schützen und die Arbeit organisieren will.“ Die öffentliche Meinung, Asylbewerber hätten gefälligst dankbar zu sein, tue ihr Übriges.

Letztlich blieben den Flüchtlingen nur drei Möglichkeiten. Entweder, sie ließen sich abschieben, oder „von diesen Gesetzen in den Selbstmord treiben.“ Die dritte Variante, für die auch er sich entschieden habe, sei der Widerstand. „Residenzpflicht ist mir scheißegal“ – mit diesen Worten, mit denen Kalali 2012 auch seinen öffentlichkeitswirksamen Protest gegen die Residenzpflicht begann, beendet er sein Statement.

Daraufhin erhebt sich im Auditorium frenetischer Applaus. Flüchtlinge, die gekommen sind, um ihren Weggefährten zu unterstützen, recken die Fäuste in die Luft. Der Richter mahnt zur Ruhe, droht damit, die Störer des Gerichtssaals zu verweisen. Doch schon bald soll es wieder lauter werden. Denn der einzige Zeuge der Verhandlung betritt den Saal – es ist der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, der für Mohammad Kalali in Cham zuständig ist.

„Rassistische Ausländerbehörde – Scheiße!“

Ein Zuhörer ruft: „Rassistische Ausländerbehörde – Scheiße!“ Diesmal kennt der Richter keine Gnade. „Der Zuhörer wird des Saales verwiesen, sofort“, ordnet er an. Blitzschnell ist der Beamte, der sich schon vorher in Stellung gebracht hat, da und führt den Zwischenrufer aus dem Saal. „Entweder keiner oder wir alle“, ruft da ein anderer Anwesender dazwischen. Doch dann bleibt man doch sitzen, und die Verhandlung kann weitergehen.

Inzwischen hat der Sachbearbeiter von der Ausländerbehörde Platz genommen. Er liest einige Aktendetails vor. So sei der erste Asylantrag des Angeklagten „negativ abgelehnt“ worden, ein zweiter Antrag hätte „Teilbestandskraft“. Das bedeutet, dass Mohammad Kalali zwar nicht abgeschoben werden darf, aber ansonsten ähnlich strengen Restriktionen unterliegt wie Asylsuchende, deren Anträge noch geprüft werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wurde ihm übrigens erst mit einer Verzögerung von etwa drei Monaten nach Erteilung ausgehändigt. Warum genau und wann die Erlaubnis überhaupt exakt erteilt wurde, kann der Sachbearbeiter nicht sagen. „Steht nicht in den Akten“, entschuldigt er sich.

Soviel kann er jedenfalls angeben: Für die einschlägigen Termine, an denen sich Kalali außerhalb des ihm zugeteilten Bezirks aufgehalten hatte, habe es keine Erlaubnis der Behörde gegeben. Jetzt wird es wieder laut im Publikum. „Haben Sie denn eine Erlaubnis, hier zu sein?“, will eine junge Frau wissen. „Raus. Zwischenrufe werden hier nicht geduldet“, antwortet der Richter.

Doch der Justizbeamte ist schon an Ort und Stelle, will die Frau hinausführen. Sie weigert sich, aufzustehen. Ein Wink reicht aus, und prompt ist ein zweiter, jüngerer, kräftigerer Beamte da. Gemeinsam tragen sie die Zuhörerin aus dem Saal, was von höhnischem Applaus begleitet wird.

Ausschluss der Öffentlichkeit – oder doch nicht?

Jetzt reicht es dem Richter endgültig. „Die Zuhörer müssen den Gerichtssaal verlassen“, ordnet er an. Die Justizbeamten haben sich schon in Stellung gebracht, da interveniert die Rechtsanwältin Kalalis, bittet den Vorsitzenden, es bei einer erneuten deutlichen Verwarnung zu belassen und die Öffentlichkeit erst bei erneuter Störung auszuschließen. Darauf geht der Richter ein. „Also, beim nächsten Mal.“

Schließlich macht Kalali noch einige Angaben zu seiner Person. Er ist gelernter Fräser, hat Abitur, flüchtete 2007 aus dem Iran nach Griechenland und kam dann nach Deutschland. Er beklagt sich darüber, dass er im Augenblick weder arbeiten noch einen Sprachkurs besuchen dürfe. Er lebe augenblicklich bei seiner Partnerin, habe kein Einkommen. „Warum, weiß ich nicht. Ich würde das den Mann von der Behörde auch gerne fragen. Wann immer ich jemanden gefragt habe, habe ich keine Antwort bekommen.“

Ist Freizügigkeit ein „sozialschädliches Verhalten“?

In einer Schlusserklärung stellt die Rechtsanwältin Kalalis dann den Antrag, einen Sachverständigen von einer internationalen Menschenrechtsorganisation oder den Vereinten Nationen mit der Prüfung zu beauftragen, inwiefern die Residenzpflicht auf verfassungsmäßigem Boden stehe oder gegen die UN-Menschenrechtscharta verstoße. Schließlich sei Deutschland das einzige Land mit einer derart restriktiven Regelung.

Auch sei zu prüfen, inwiefern ein Verstoß gegen die Auflage tatsächlich „sozialschädliches Verhalten“ sei. Denn das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Nur in diesem Falle sei eine Strafverfolgung angemessen. Nach einer kurzen Unterbrechung, während der sich das Gericht berät und die Anzahl der Justizbeamten, die vor und im Gerichtssaal patrouillieren, auf stattliche 10 anwächst, wird der Antrag erwartungsgemäß abgelehnt. Die aufgeworfenen Fragen seien „rechtlich ohne Bedeutung“.

In ihrem Plädoyer wiederholt die Anwältin dennoch ihre Einschätzung, die Residenzpflicht sei verfassungswidrig und Kalali daher freizusprechen. Sie betont außerdem, dass ihr Mandant durchaus hehre Motive für den Verstoß gegen die Regelung gehabt habe, indem er gegen ein seiner Meinung nach unrechtes Gesetz protestieren wollte. Der Staatsanwalt hingegen beantragt, die Berufung abzulehnen.

Selbst 30 Zuschauer schienen für das Gericht zunächst zuviel „Öffentlichkeit" zu sein.

Selbst 30 Zuschauer schienen für das Gericht zunächst zuviel „Öffentlichkeit” zu sein.

Wieder wird die Sitzung unterbrochen, während sich der Richter und die beiden Schöffen beraten. Diesmal müssen alle Zuhörer den Saal und – so meint man, wenn man das Aufgebot an bewaffneten Beamten auf dem Gang sieht – am besten sogar das Gebäude verlassen. Erst nach gut einer halben Stunde werden alle wieder eingelassen. Wenig überraschend wird die Berufung Kalalis abgewiesen.

Schon interessanter: Das Strafmaß scheint sich gemildert zu haben. Von ursprünglich 250 Euro, die in 50 Tagessätzen zu leisten waren, sind wohl nur noch 100 übrig geblieben. So ganz sicher sein kann man da allerdings nicht, da der Richter bei der Urteilsverkündung so leise spricht, dass selbst die Rechtsanwältin Probleme hat, ihn zu verstehen. Die Mikrofonanlage wurde seltsamerweise nicht benutzt – obwohl doch soviel Öffentlichkeit anwesend war bei dieser öffentlichen Verhandlung.

…dass nicht sein kann, was nicht sein darf

Als die Sitzung geschlossen ist und die Unterstützer den Saal verlassen, kommt es noch zu einer kleinen Konfrontation zwischen einer Zuhörerin und einem Justizbeamten. Die Frau beschwert sich, dass sich der Mann negativ über die Anwesenden geäußert habe, beklagt, er sei „unprofessionell“ und „unverschämt“. Sofort rücken die 10 Mann (und Frau) in Uniform näher zusammen, verschränken mitunter die Arme vor dem Körper. „Ich hab nix gesagt“, beteuert der beschuldigte Beamte. „Wissen Sie auch warum ich nix gesagt habe? Weil wir gar nix sagen dürfen.“

Diese – zweifellos argumentativ unschlagbare – Verteidigung erinnert ein bisschen an das Paradoxon der Anklage, welches die Anwältin Kalalis kurze Zeit vorher in ihrem Plädoyer angesprochen hat. Denn das Verfahren gegen ihren Mandanten sei doch deshalb „absurd, da hier jemand wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht angeklagt wird, weil er gegen die Residenzpflicht protestiert.“ Mohammad Kalali will gegen das Urteil Revision einlegen.

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