In der Schäfers-Affäre ist die Universitätsleitung mit einer Lösung an die Öffentlichkeit gegangen, mit der man versucht, das Gesicht zu wahren. Zumindest halbwegs. Es gibt ein letztes Semester Sonderurlaub für den rührigen Immobilienwirtschaftler.
Muss sich nach diesem Semster zwischen Uni und Vorstandsposten entscheiden: Wolfgang Schäfers. Foto:IVG
Geordneter Rückzug in der Nebentätigkeiten-Affäre um Wolfgang Schäfers. In einer Presseerklärung hat die Universität Regensburg eine erneute Beurlaubung des Professors für das bevorstehende Wintersemester angekündigt. Die Beurlaubung erfolge „vor dem Hintergrund der neueren Entwicklungen bei der IVG Immobilien AG, die den vollen Einsatz von Prof. Dr. Schäfers während der momentanen Sanierungsphase erforderlich machen“.
Nicht mehr verlängerbarer Sonderurlaub wird verlängert
Damit biegt die Universitätsleitung einerseits eine sehr fragwürdige Nebentätigkeitsgenehmigung zurecht und verlängert den ursprünglich nicht mehr verlängerbaren Sonderurlaub von Schäfers, andererseits dürfte aber nun auch klar sein, dass die Zeit der unbegrenzten Möglichkeiten für den rührigen Immobilienwirtschaftler an der Universität Regensburg vorbei ist.
Wie berichtet, war Schäfers während seiner neun Jahre als Professor an der Universität Regensburg insgesamt sechs Jahre lang offiziell beurlaubt, um zunächst Karriere beim Bankhaus Sal. Oppenheim, anschließend bei dem Immobilienkonzern IVG zu machen (Alle unsere Berichte zu der Affäre.).
Ursprünglich hatte das Ministerium einer weiteren Verlängerung von Schäfers’ Sonderurlaub für seine Arbeit bei der IVG ausdrücklich widersprochen. Dieser habe zwingend zum 31.12.2012 zu enden, lautete die unmissverständliche Auskunft. Seit Januar 2013 arbeitete Schäfers deshalb – laut Angaben der Universität – auf Basis einer nie näher definierten Nebentätigkeitsgenehmigung als Sanierer für den Milliardenkonzern.
Diese Genehmigung, die eine Weiterbezahlung von Schäfers’ Bezügen als Professor beinhaltet und maximal einen Arbeitstag für seine Tätigkeit als IVG-Vorstand erlaubt hätte , scheint so nicht mehr haltbar gewesen zu sein. Nicht umsonst lavierten sowohl die Universität wie auch das Ministerium, wie auch Schäfers selbst ziemlich herum, was etwa seine Bezüge als IVG-Vorstand anbelangt. Zunächst war sogar die Rede davon, dass Schäfers diesen Posten, der eigentlich mit einem knapp siebenstelligen Gehalt dotiert ist, kostenlos ausüben würde.
Entsprechend heißt es nun auch in der Erklärung der Uni, dass mit dem nun neuerlich gewährten Sonderurlaub die „bisher gewährte Genehmigung einer Nebentätigkeit für diese Aufgabe hinfällig“ sei.
Erneute Verlängerung ausgeschlossen
Spätestens mit dem Ende des Wintersemesters wird sich Schäfers indes zwischen Lehrstuhl und Vorstandssessel entscheiden müssen: Fakultät und Universitätsleitung schließen eine darüber hinausreichende Beurlaubung von Schäfers kategorisch aus. Er selbst habe „verbindlich erklärt, dass er nach dem Abschluss der Sanierung der IVG Immobilien AG ausschließlich für sein Amt an der Universität Regensburg zur Verfügung stehen wird“.
Eine Landtagsanfrage zu der Angelegenheit harrt noch auf Antwort. Eine anonyme Strafanzeige gegen Schäfers und Kanzler Dr. Christian Blomeyer wird von der Staatsanwaltschaft nach wie vor geprüft.