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Archiv für April, 2013

Vergewaltiger vor Ausweisung

Letzte Hoffnung Großdeutschland

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern saß Norbert S. zwölf Jahre im Knast. Jetzt will er seine Abschiebung mit einer aus der Nazi-Annexion Österreichs abgeleiteten Staatsbürgerschaft verhindern. Unschuldig sei er sowieso. VerwaltungsgerichtNorbert S. sieht seine Existenz bedroht. Der über 60jährige, hagere Mann hat die letzten zwölf Jahre in Haft verbracht – verurteilt wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Jetzt kämpft er vor dem Regensburger Verwaltungsgericht gegen den Ausweisungsbescheid des Landratsamtes Neumarkt. Nicht etwa in den nahen Osten, noch nicht einmal nach Osteuropa soll S. abgeschoben werden – sondern nach Österreich. Seit 1980 war er nicht mehr in seinem Heimatland, außer für ein paar Stunden, bei einem Kurzaufenthalt in den neunziger Jahren. Seine Familie, mitsamt seiner Kinder aus zwei Ehen, seiner zahlreichen Enkel, auch seine derzeitige Frau – sie alle leben in Deutschland. S. will eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik in seinem Pass eingetragen haben. Dass das nicht möglich ist, machen ihm die Richter in Regensburg gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich: Solche Aufenthaltstitel seien grundsätzlich nur für sogenannte „Drittausländer“ möglich, also solche, die nicht aus der EU stammen. Da Norbert S. aber EU-Bürger sei, genieße er ohnehin das Recht auf Freizügigkeit.

Das Opfer: eine „notorische Lügnerin“

Doch nachdem der Österreicher 2001 wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt wurde und zwölf Jahre in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in der Region verbracht hat, soll ihm genau dieses Recht in einer sogenannten „Verlustfeststellung“ entzogen werden. Norbert S. stelle eine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Diese Einschätzung der zuständigen Behörde stützt sich auf mehrere Expertengutachten. Der Vorsitzende Richter der neunten Kammer zitiert aus einem dieser Gutachten, dass es „zu S.’s Lebensstil“ gehöre, „gegen die Regeln zu verstoßen“. Doch der will von alledem nichts wissen. Er beteuert seine Unschuld. Schon deshalb könne man von ihm „keine Therapie erwarten“. Seine Verurteilung sei nur aufgrund der Aussage einer „notorischen Lügnerin“ zustande gekommen. Beweise oder Indizien gegen ihn habe es nie gegeben. Stattdessen wittert S. eine Verschwörung gegen sich. Man wolle seine Familie kaputtschlagen, um ihn leichter aus Deutschland ausweisen zu können. Nur so kann er sich erklären, dass die Anwältin der Nebenklage, die das Vergewaltigungsopfer seinerzeit im Prozess gegen S. vertrat, seiner Frau geraten habe, sich von ihm scheiden zu lassen.

Deutsche Staatsbürgerschaft: Abgeleitet aus Nazi-Annexion

Um sich gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik zu verwahren, schreckt Norbert S. auch vor kruden Konstruktionen nicht zurück. So müsse ihm eigentlich die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt werden, da doch sein Vater durch den Anschluss Österreichs 1938 auch Deutscher geworden sei. Der Hinweis des Vorsitzenden Richters, dass diese kollektive Einbürgerung längst keine Rechtsgültigkeit mehr besitze, kann S. dabei nicht beirren. Sein Anwalt starrt unterdessen schweigend auf die vor ihm liegenden Akten. In seinem Blick spiegelt sich eine Mischung aus Verständnislosigkeit und Frustration. Auch der Beamte des von S. Verklagten Landratsamtes Neumarkt weiß nichts Passendes zu entgegnen.

„Zwölf Jahre gute Führung“

In Österreich gibt es laut Norbert S. überhaupt nichts, was ihn erwarte. Er habe Angst, unter der Brücke leben zu müssen, das unterstreicht er am Ende der Verhandlung durch dramatisch anmutendes Fuchteln mit den Armen. Für seine „zahlreichen Erkrankungen“, gegen die in der Haft nichts unternommen worden sei, macht S. den Freistaat Bayern verantwortlich, der die Behandlungen gefälligst bezahlen solle. Norbert S. scheint überzeugt zu sein: Er ist Opfer, Opfer in einer jahre- und jahrzehntelangen Verkettung von Umständen, an deren Ende seine Abschiebung aus Deutschland stehen soll. Die Richter, so gewinnt man den Eindruck, hat die mündliche Verhandlung nicht davon überzeugt, dass diese Entscheidung falsch sei. S. müsse „seinen eigenen Anteil“ an seiner Situation sehen, formuliert der Richter vorsichtig. Doch der winkt nur ab. „Zwölf Jahre gute Führung“, sagt er eindringlich, müssten reichen, um ihn „zu rehabilitieren“. Das Urteil wird zugestellt.
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