15 Mrz2013
„Datenschutz gravierend verletzt“
Presserat rügt Mittelbayerische Zeitung
MZ wiederholte Verstoß der Stadt
Während der Datenschutzbeauftragte weder den Namen der Stadt noch der Betroffenen nannte, berichtete die MZ darüber, dass es sich bei der gerügten Gemeinde um die Stadt Neumarkt handelt und nannte dabei auch die Namen der drei Personen. „Damit wiederholte sie den Datenschutzverstoß“, schreibt der Presserat heute in einer aktuellen Pressemitteilung. „Der Beschwerdeausschuss sah darin eine schwere Verletzung des redaktionellen Datenschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex.“ Am Freitag war der gerügte Bericht nach wie vor unverändert auf der Internetseite der Mittelbayerischen Zeitung abrufbar.121 Beschwerden, acht Rügen
Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen an drei Tagen 121 Beschwerden behandelt. Die Ergebnisse: sechs öffentliche Rügen, zwei nicht-öffentliche Rüge, zehn Missbilligungen, 16 Hinweise. 54 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurden die Beschwerden als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. Fünf der acht Rügen betrafen Ausgaben der BILD.Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz. Ziffer 8 des Pressekodex