Der Unmut bleibt
Ein neues Bepflanzungskonzept soll das aktuelle “Stoppelfeld” wieder attraktiv machen. (Foto: hb)
Wachsweiches Gefälligkeitsgutachten?
Außerdem zweifelt Riepl an der Glaubwürdigkeit des Gutachtens von „Baugrund Dresden“. Das Gutachten sei „wachsweich“ und „fachlich inkonsistent“, schreibt die AG „Fest im Fluss“ in ihrer Mitteilung; Riepl teilt diese Ansicht. Am Ende kommt das Gutachten zwar zu dem Schluss, dass die Fällungen in Ordnung gewesen sein sollen, doch die vorausgehenden Ausführungen seien dafür keine Grundlage, so der Stadtrat. Es handle sich um ein Gefälligkeitsgutachten, außerdem sei der Zeitpunkt fragwürdig. Das Gutachten stammt vom 18. Februar. Da waren die Fällungen bereits abgeschlossen. Ingrid Warm erklärt, dass das Gutachten vom WSA nachträglich in Auftrag gegeben wurde, nachdem man festgestellt hat, dass die Stimmung in Regensburg so hochgekocht sei. Das WSA wollte sich seiner Sache ganz sicher sein und in dieser Situation Unterstützung für die eigenen Berechnungen haben.Wann ist ein Damm ein Damm?
Doch offenbar überzeugt auch dieses Gutachten die Gegner der Baumfällungen nicht. Ihr Hauptkritikpunkt ist die Annahme, dass es sich an den betreffenden Stellen gar nicht um einen Damm handelt. Wie in der Stellungnahme zu lesen und von Riepl zu hören ist, zeige ein Blick auf das Querprofil in dem Gutachten, dass es sich um keinen Damm handle. Darüber, wann es ein Damm und wann es ein Deich ist und wann es sich um eine Vorlandaufschüttung handelt, könnte man jetzt allerlei detailverliebte technische Erklärungen ins Feld führen. Die Wasserführung insgesamt, der Schutz vor Hochwasser, die Form des Bauwerks, der Wasserspiegel bei Mittelwasser und bei Hochwasser und der höchste schiffbare Wasserspiegel spielen eine Rolle. Doch letztlich ist wohl entscheidend, was der Rechtsreferent Wolfang Schörnig in der Stadtratsdebatte zum Thema gesagt hat: „Der Damm ist planfestgestellt.“ Im Klartext: Juristisch ist der Damm bzw. der Deich als solcher anerkannt, da kann man jetzt noch so viele Querprofile und Anfechtungen heranziehen, es wird nix bringen. Die Berechtigung des WSA, dort Bäume zu fällen, wo der planfestgestellte Damm/Deich steht, scheint unanfechtbar. Das WSA bezieht sich auf entsprechende DIN-Vorschriften und Weisungen aus dem Bundesverkehrsministerium.Laut WSA wurden wasserseitig nur an Dammabschnitten Bäume gefällt. (Foto: hb)