30 Jan2013
Notfallverhütung für Vergewaltigungsopfer
„Pille danach“: Uniklinik erlässt neue Richtlinien
„Da wir bisher sehr wenige dieser Fälle hatten, gab es bis vor kurzem keine verbindliche Regelung für das Vorgehen. Wie die bedauerlichen Vorkommnisse in Köln gezeigt haben, ist eine Einrichtung genauer Anweisungen, um Missverständnissen vorzubeugen, sehr sinnvoll. Daher hat sich das UKR dazu entschlossen, eine so genannte SOP (Standard Operating Procedure) einzuführen.“Sollte sich ein Vergewaltigungsopfer in der Notaufnahme oder in anderen Bereichen der Klinik vorstellen, werde – sofern die Betroffene dies wolle – die Kriminalpolizei hinzugezogen. „Diese stellt die Beweise durch einen Gynäkologen sicher, was bedeutet, dass die Patientin zunächst ins St. Josef Krankenhaus gebracht wird, da das Universitätsklinikum nicht über eine Gynäkologie verfügt.“ Zwar empfehle man vor einer Verschreibung der „Pille danach“ nach wie vor ein fachärztliches Beratungsgespräch, aber: „In besonderen Fällen, wie z.B. bei einer Vergewaltigung, sind auch die Ärzte in unserer Notaufnahme berechtigt, ein solches Rezept auszustellen.“
Was sind „besondere Fälle“?
Die Frage, welche weiteren „besonderen Fälle“ außer einer Vergewaltigung es gibt, in denen die „Pille danach“ verschrieben wird, beantwortet das Uniklinkum nicht. Ebensowenig erhalten wir eine Antwort auf die Frage, in welchen Fällen Ärzte des Universitätsklinikums nicht berechtigt wären, das Rezept auszustellen. Auf konkrete Nachfragen zu diesen beiden Punkten erhalten wir lediglich eine weitere allgemein gehaltenen weitere Stellungnahme.„Für die Verschreibung der ‘Pille danach’ empfehlen wir weiterhin grundsätzlich ein fachärztliches Beratungsgespräch, um die Patientin über alle Risiken aufzuklären. Aufgrund des Zeitfensters von drei bis fünf Tagen für die Anwendung einer postkoitalen Kontrazeption ist eine notfallmäßige Vorstellung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erforderlich. Eine Vorstellung beim niedergelassenen Frauenarzt oder dem in Regensburg vorhandenen gynäkologischen ärztlichen Bereitschaftsdienst innerhalb dieses Zeitfensters ist in der Regel realisierbar und in diesen Fällen wird auch auf jene verwiesen.“Es stünden mehrere Präparate und Methoden zur postkoitalen Verhütung zur Verfügung, heißt es weiter. „Mit dem Verweis auf den Facharzt handelt das Universitätsklinikum auch im Sinne des neuen Patientenrechtegesetzes, das zum Wohle des Patienten eine Aufklärungspflicht des Arztes in einem persönlichen Gespräch über Ablauf und Risiken einer Behandlung vorschreibt.“