Holocaustleugner-Idol verurteilt
Viele Anträge und der übliche Quatsch
Eine Flut an Beweisanträgen haben sie gestellt. Minutenlang haben sie darüber referiert, wie hinterhältig schwedische Journalisten dem arglosen Bischof da „eine Falle gestellt“ hätten. Darüber, dass Williamsons Holocaustleugnung vor laufenden Kameras eigentlich „ein Hintergrundgespräch“ gewesen sei und nicht hätte verbreitet werden dürfen. Darüber, dass es nicht Williamson, sondern die Journalisten seien, die sich strafbar gemacht hätte. Und darüber, dass schon der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen ihren Mandanten rechtswidrig sei.Andreas Geipel und Edgar Weiler im Interview. Michéle Renouf filmt derweil Prozessbeobachter und Journalisten. Foto: as
Die Judenhasser lauschen andächtig
Die Holocaustleugner-Riege im Publikum nimmt das dankbar auf: Michéle Renouf ist wie immer mit von der Partie, Antisemitin und Holocaustleugnerin aus dem britischen Jet Set. Etwas verspätet kommt Sylvia Stolz, ehemals Rechtsanwältin, ebenfalls vorbestraft, und Lebensgefährtin des gerade einsitzenden Horst Mahler, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, die von ihm so benannte „Holocaust-Justiz“ durch permanentes Leugnen und immer neue, bizarrere Strafverfahren zur Weißglut zu treiben und so den Rechtsstaat ad absurdum zu führen. Und schließlich Andreas Zischka, ein massiger Mann im Blaumann, der quer durch die Republik reist, um bei jedwedem Prozess gegen Volksverhetzer mit dabei zu sein, und sich selbst als Mitglied der „Ernst-Zündel-Truppe“ bezeichnet, die wiederum nach einem notorischen Judenhasser benannt wurde. Im Verbund mit den etwas weniger bekannten Anhängern Williamsons lauschen sie andächtig den Ausführungen der Anwälte. Renouf darf auf der Pressebank Platz nehmen und filmt munter mit. Dem gegenüber muten die Ausführungen des Leitenden Oberstaatsanwalts Edgar Zach eher gelangweilt und wenig engagiert an. Er scheint sich seiner Sache sicher zu sein. Zach meldet sich im Lauf des Verfahrens kaum zu Wort. Geht auf die meisten Vorhaltungen von Williamsons Verteidigern nicht ein. Und sein Schlussplädoyer ist im Grunde nur eine Wiederholung des neuen Strafbefehls, den die Staatsanwaltschaft dem holocaustleugnenden Bischof zugestellt hat und von dem sie nun hofft, dass er auch die nächsten Instanzen übersteht.Schlamperei beim Strafbefehl
Wie berichtet, wurden im Februar 2012 die beiden Verurteilungen des Amts– und Landgerichts Regensburg gegen Williamson vom Oberlandesgericht Nürnberg aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Strafbefehl geschlampt. Vielleicht, weil der mediale Druck zu groß war.Wortkarg und wenig engagiert: Oberstaatsanwalt Edgar Zach. Foto: as