Er ist kein Bischof mehr, nur noch ein 72jähriger Volksverhetzer: Richard Williamson. Am kommenden Mittwoch geht der Prozess gegen den ehemaligen Piusbruder in eine neue Runde. Doch der zu erwartende Fan-Club wird erneut ohne sein Idol auskommen müssen.
Vom Bischof zum Idol der Antisemiten-Szene: Richard Williamson.
Schlechte Nachricht für alle Fans von Richard Williamson: Wenn am kommenden Mittwoch die Neuauflage des Prozesses gegen den Volksverhetzer und Holocaustleugner vor dem Amtsgericht Regensburg beginnt, wird der 72jährige auch dieses Mal nicht kommen. In der Vergangenheit war es die Piusbruderschaft gewesen, die ihrem Bischof sein Erscheinen – das er zuvor mehrfach angekündigt hatte – untersagte. Mit seinem Ausschluss im vergangenen Oktober wäre Williamson von derartigen Pflichten entbunden. Doch wie sein Rechtsanwalt Edgar Weiler mitteilt, zieht es der derzeit in London weilende Ex-Bischof vor, der Verhandlung fern zu bleiben.
Glaubt auch dieses Mal an einen Sieg für Williamson: sein Rechtsanwalt Edgar Weiler. Foto: Archiv/ as
Formfehler im Strafbefehl
Williamsons Aussagen sind unstrittig. Anlässlich einer Priesterweihe in Zaitzkofen (Landkreis Regensburg), der deutschen Zentrale der Piusbruderschaft, bestritt er gegenüber einem schwedischen Kamerateam die Existenz von Gaskammern. Zudem gab Williamson zu Protokoll, dass allenfalls „zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umkamen“. Während er zunächst vom Amtsgericht und anschließend vom Landgericht Regensburg zu Geldstrafen verurteilt wurde, hob das Oberlandesgericht Nürnberg diese Urteile wegen Formfehlern im Strafbefehl im Februar 2012 auf.
Williamson-Fans: Die beiden Holocaustleugnerinnen Sylvia Stolz und Michéle Renouf im Plausch am Rande einer Verhandlung gegen den Ex-Piusbruder. Foto: Archiv/ as
Der Knackpunkt: Der Strafbefehl mache nicht deutlich, wann und wo Williamsons Aussagen in Deutschland veröffentlicht worden seien. Aber „erst die Veröffentlichung in Deutschland, also nicht schon das Geben des Interviews unter Ausschluss der Öffentlichkeit, kann die Strafbarkeit begründen“, hieß es seinerzeit in der Urteilsbegründung. Erst wenn solche Äußerungen „öffentlich oder in einer Versammlung“ getätigt würden, sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Da dies dem Strafbefehl nicht zu entnehmen sei, fehlten „wesentliche gesetzliche Merkmale“ des Straftatbestandes. Deshalb habe man das Verfahren „vorläufig eingestellt“, so das Oberlandesgericht damals.
Mit ihrer neuen Anklageschrift glaubt die Regensburger Staatsanwaltschaft nun, diese Mängel beseitigt zu haben. Unter anderem werden Youtube und die Seite kath.net als Quellen genannt, auf denen das Interview mit Williamson veröffentlicht wurde.
Piusbrüder feierten „sehr erfreuliche Nachricht“
Die Piusbruderschaft hatte lange gebraucht, um den Holocaustleugner loszuwerden. Trotz Distanzierungsbekundungen. Noch im April 2012 wurde die Einstellung des Verfahrens gegen Williamson im Mitteilungsblatt der Piusbruderschaft als „sehr erfreuliche Nachricht“ gefeiert.
Erst am 24. Oktober verkündete der Generalobere der Piusbruderschaft Bernard Fellay schließlich Williamsons Ausschluss und begründete dies mit dem Mangel an Respekt und Gehorsam des Bischofs gegenüber „dem rechtmäßigen Oberen“. Williamson hatte sich zuvor trotz Maulkorb-Erlass mehrfach via Internet zu Wort gemeldet.
Williamson ist beileibe nicht der erste und einzige Piusbruder, der in der Vergangenheit mit Volksverhetzung und antisemitischen Äußerungen aufgefallen wäre. Allerdings war es wohl erst die gesteigerte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gegenüber der Bruderschaft, die schließlich zu zwei Ausschlüssen und deutlich distanzierenden Aussagen führte. Kurz vor Veröffentlichung von Williamsons Aussagen in Fernsehen und Internet hatte Papst Benedikt die Exkommunizierung der Piusbruderschaft aufgehoben und sie wieder in den Schoß der katholischen Kirche heim geholt.
Braunes Publikum erwartet
Die beiden zurückliegenden Verhandlungen in Regensburg hatten mehrere „Größen“ einer Szene angezogen, die ihr Faible zur Leugnung des Massenmordes an den Juden unter dem Label „Meinungsfreiheit“ verteidigt sehen will. Ein Williamson-Fan ließ sich sogar dazu hinreißen, einem Fernsehteam seine Thesen in die Kamera zu brüllen. Der mehrfach vorbestrafte Mann erhielt eine Bewährungsstrafe.