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Archiv für 2012

Jetzt ist es amtlich: Die Geheimniskrämerei der Stadtverwaltung bei Nazi-Aufmärschen ist rechtlich nicht zu begründen. Das schreibt der bayerische Innenminister. Ob sich an der Regensburger Praxis nun etwas ändert, hängt wohl vor allem vom Oberbürgermeister ab.

Müssen jetzt beraten: Alfred Santfort, Hans Schaidinger und Wolfgang Schörnig (v.l. im Kreis des städtischen Ordnungsdienstes). Foto: Archiv

Datenschutzgründe, Versammlungsrecht, keine Werbung – die Begründungen, mit denen Ordnungsamtschef Alfred Santfort in der Vergangenheit die Geheimhaltung von Nazi-Aufmärschen durch die Stadtverwaltung in der Vergangenheit begründete. Dass wenigstens die rechtlichen Ausflüchte schlicht Humbug sind, belegte nicht nur die Praxis von anderen Städten in der Vergangenheit. Das gibt es nun auch amtlich und zwar ausgerechnet vom bayerischen Innenminister.

Joachim Herrmann: „Auskunft ist zulässig“

In einem Schreiben an die beiden Landtagsabgeordneten Sepp Dürr und Margarete Bause (Grüne) stellt Joachim Herrmann (CSU) unmissverständlich klar: „Die Bekanntgabe einer angezeigten Versammlung oder die Auskunft über eine solche (…) wäre (…) grundsätzlich zulässig.“ Der Datenschutz stehe dem nicht entgegen. Das Versammlungsrecht umfasse auch die Freiheit, sich einer solchen Versammlung anzuschließen oder darauf mit einer Gegenveranstaltung zu reagieren. „Dies setzt aber rein tatsächlich voraus, dass sich eine potentiell interessierte Person über die anstehende Versammlung informieren kann.“

Wenn die Stadt nicht will, dann will sie nicht

Im Klartext: Spätestens auf Nachfrage kann die Stadtverwaltung Auskunft erteilen. Allerdings nur, wenn sie will. Und das Regensburger Ordnungsamt will halt nicht. Herausragende Beispiele sind der Nazi-Aufmarsch quer durch die Altstadt im Oktober 2009 und zuletzt der NPD-Truck am 1. August. Wie man in Regensburg nun mit dem Schreiben des Innenministeriums umgehen wird, ist noch unklar. Grünen-Fraktionschef Jürgen Mistol hat die Stadtverwaltung bereits aufgefordert, „künftig für Transparenz zu sorgen. Alles andere stellt die Verwaltung in ein schlechtes Licht.“

Man berät sich noch

Ordnungsamtschef Alfred Santfort, an dem es in der Vergangenheit lag, die Geheimniskrämerei gegenüber der Öffentlichkeit wortreich zu begründen, hat zwischenzeitlich erklärt, dass er sich über das ministerielle Schreiben mit seinem Chef, Rechtsreferent Wolfgang Schörnig, beraten wolle. Und letzterer beriet am Mittwoch eben noch. Wie diese Beratungen ausfallen werden, steht in den Sternen. Klar ist: Ohne Zustimmung des Oberbürgermeisters läuft hier gar nichts. Und dass Hans Schaidinger bereits so altersmilde ist, dass er seine Beamten von der bisherigen Praxis abweichen lässt, kann man allenfalls hoffen. Erwarten darf man es nicht.
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