Der Schuldige ist klar. Darüber gibt es nichts zu streiten. Dennoch bleibt ein Selbständiger auf einem Schaden von 18.000 Euro sitzen, der ihm beim Brand der Protzenweiherbrücke entstanden ist. Schuld sind die Untiefen des Binnenschifffahrtsgesetzes. Seine Rechtsanwältin will bis vors Verfassungsgericht.
Hubertus Wiendl will die Reise der „Ballonauten“ wiederholen. Dafür braucht er natürlich ein Gefährt, das dem Monster-Ball von 1932/33 entspricht. Gestern setzten die ersten Geburtswehen für das Riesen-Baby ein: Auf dem Fußballplatz des Freien TuS wird der Ball in den nächsten Wochen gebaut.