In eigener Sache: Keine Revision zugelassen! Urteilsbegründung im Rechtsstreit mit Diözese Regensburg
Am 18. Oktober hat sich unsere Redaktion erfolgreich gegen einen Maulkorb der Diözese Regensburg verteidigt. Das Oberlandesgericht Hamburg gab unserer Berufungsklage in vollem Umfang recht und hob ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Hamburg auf. Die Diözese Regensburg muss sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen. Seit letzter Woche liegt uns die schriftliche Begründung des Urteils vor.