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Archiv für 20. Oktober 2011

Dilan H. ist ein schwer kranker Mann. Der 47jährige leidet unter paranoider Schizophrenie und einem posttraumatischem Belastungssyndrom. Er steht deshalb seit mehreren Jahren unter gesetzlicher Betreuung. Um Vermögens- oder Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge und die Vertretung vor Ämtern und Behörden kümmert sich sein gesetzlicher Vertreter – eigentlich. Anfang September wurde Dilan H. vom Regensburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt – ohne seinen Betreuer, ohne einen Verteidiger. Die Verhandlung wurde durchgezogen, obwohl offensichtlich war, dass Dilan H. nicht wusste, worum es überhaupt ging (unser Bericht vom 21. September). Der Fall wurde in unserem Forum kontrovers diskutiert. Nun hat sich der Betreuer von Dilan H., der Regensburger Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer, zu Wort gemeldet und das Vorgehen des Gerichts kritisiert.

Warum wurde der Betreuer nicht informiert?

Frohnauer hat erst im Nachhinein und eher zufällig von der Verhandlung erfahren – eine Prozessbeobachterin rief ihn nach dem Urteil an. Gericht und Staatsanwaltschaft hatten ihn zuvor schlicht nicht informiert. Ein Vorgang den Frohnauer vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung als Betreuer als „einmalig“ bezeichnet. „Wenn ein Verfahren gegen jemanden läuft, den ich betreue, muss ich informiert werden. Das war bisher auch immer der Fall.“ Frohnauer hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Mittlerweile liegt im das Protokoll der Verhandlung vor. „Mit den Grundsätzen eines ‘Fair Trial’ (Recht auf ein faires Verfahren, Anm. d. Red.) hatte das alles nichts zu tun“, sagt er.

Angeklagter wusste nicht, worum es ging

Wie berichtet, hatte die Richterin ihre liebe Mühe mit Dilan H.. Die Staatsanwaltschaft hatte den Iraker wegen Beleidigung und Körperverletzung angeklagt und sechs Monate Haft gefordert. Doch darüber schien der sich nicht wirklich im Klaren zu sein. Mehrfach versuchte Dilan H. stattdessen, sich am Richtertisch wegen einer ominösen Geldforderung Gehör zu verschaffen, die mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Marion Puhle, Vertreterin des Regensburger Flüchtlingsforums, war eher zufällig bei Gericht. Sie klärte die Richterin schließlich über die Krankheit und den Betreuer des Angeklagten auf. „Spätestens da hätte es klingeln müssen“, kritisiert Frohnauer nun. „Zumindest hätte die Verhandlung unterbrochen und ich verständigt werden müssen.“ Dilan H. habe weder die Anklage verstanden, noch habe er der Verhandlung folgen können. „Die Strafprozessordnung sieht vor, dass jemandem, der sich nicht selbst verteidigen kann, ein Verteidiger zugeordnet wird. Wenn das hier nicht der Fall war, wann dann?“ Aufgrund seiner Krankheit hätte auch geprüft werden müssen, ob Dilan H. überhaupt schuldfähig ist, so Frohnauer.

Pragmatische Lösung?

Am Ende ließ das Gericht den Vorwurf der Körperverletzung fallen und verurteilte Dilan H. wegen Beleidigung zu zehn Tagessätzen á fünf Euro. Eine niedrige Geldstrafe – lohnt da die Aufregung, eine Berufung, ein erneutes Verfahren? War das nicht eine pragmatische Lösung? „Jeder hat ein Recht auf ein faires Verfahren“, sagt Frohnauer dazu. „Wenn man mit Pragmatismus argumentiert und nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien, dann können wir aufhören.“ Bis nächste Woche wird Frohnauer seine Berufung begründen. Wegen der niedrigen Geldstrafe kann das Landgericht Regensburg deren Annahme allerdings ablehnen.
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