Archiv für 24. August 2011
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„Kirche ist kein rechtsfreier Raum“
Der drei Jahre währende Rechtsstreit zwischen dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller und dem Buchautor Michael Schmidt-Salomon ist vorbei. Mit Beschluss vom 18. August hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig festgestellt, dass „ die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“ geniest und die Beschwerde des Regensburger Bischofs gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes abgewiesen.