11 Juli2011
Archiv für 11. Juli 2011
„Williamson-Prozess geht in die nächste Runde.“ Schon vor dem Urteil des Landgerichts Regensburg hatten die beiden Verteidiger des Holocaust-Leugners Richard Williamson ihre so übertitelte Erklärung vorbereitet, um sie an die zahlreichen Medienvertreter zu verteilen und damit Revision vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg anzukündigen. Das Landgericht hat ihren 71jährigen Mandanten am Montag auch in zweiter Instanz der Volksverhetzung für schuldig befunden. Im Interview mit einem schwedischen Fernsehteam hatte der Brite Ende 2008 die Existenz von Gaskammern bestritten und ausgeführt, dass „vielleicht zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umkamen“. Es folgte ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg, ein Schuldspruch durch das Amtsgericht und nun die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.
Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Birgit Eisvogel verurteilte den Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft zu 100 Tagessätzen á 65 Euro und bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom vergangenen Jahr. Lediglich die Höhe der Tagessätze war – aufgrund unterschiedlich geschätzter Einkünfte des Bischofs – von 100 auf 65 Euro reduziert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 120 Tagessätze gefordert, Williamsons Rechtsanwälte hatten auf Freispruch plädiert.
Williamson habe vorsätzlich und im vollen Bewusstsein, was er da tue die Existenz von Gaskammern geleugnet und den nationalsozialistischen Massenmord an den Juden verharmlost, so Eisvogel. Dass er das fragliche Interview einem schwedischen Fernsehteam gegeben habe, spiele dabei keine Rolle. Der Tatort habe sich mit Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) auf deutschem Boden befunden. Dass das Interview via Satellit und Internet auch in Deutschland gesehen werden würde, sei Williamson als „gebildeter und weitgereister Persönlichkeit“ bewusst gewesen.
Dem schwedischen Journalisten, dem der Bischof seine Ansichten knapp sechs Minuten in aller Ausführlichkeit in die Kamera geplaudert hatte, eine Fangfrage oder unlauteres Vorgehen vorzuwerfen, wie dies Strafverteidiger Edgar Weiler in seinem Plädoyer getan hatte, sei nicht gerechtfertigt. Williamson habe gewusst, mit wem er da rede und dass es „ureigenste berufliche Aufgabe“ von Journalisten sei, Interviewinhalte zu verbreiten. Absprachen über die Verwendung oder Nichtverwendung von Passagen des Interviews oder darüber, wo es verwendet werden dürfe und wo nicht habe es nicht gegeben.
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