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Archiv für 11. Juli 2011

Notorischer Holocaust-Leugner: Bischof Williamson beim Interview mit dem Fernsehsender SVT.
„Williamson-Prozess geht in die nächste Runde.“ Schon vor dem Urteil des Landgerichts Regensburg hatten die beiden Verteidiger des Holocaust-Leugners Richard Williamson ihre so übertitelte Erklärung vorbereitet, um sie an die zahlreichen Medienvertreter zu verteilen und damit Revision vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg anzukündigen. Das Landgericht hat ihren 71jährigen Mandanten am Montag auch in zweiter Instanz der Volksverhetzung für schuldig befunden. Im Interview mit einem schwedischen Fernsehteam hatte der Brite Ende 2008 die Existenz von Gaskammern bestritten und ausgeführt, dass „vielleicht zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umkamen“. Es folgte ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg, ein Schuldspruch durch das Amtsgericht und nun die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Birgit Eisvogel verurteilte den Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft zu 100 Tagessätzen á 65 Euro und bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom vergangenen Jahr. Lediglich die Höhe der Tagessätze war – aufgrund unterschiedlich geschätzter Einkünfte des Bischofs – von 100 auf 65 Euro reduziert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 120 Tagessätze gefordert, Williamsons Rechtsanwälte hatten auf Freispruch plädiert.

Keine Fangfrage des Journalisten

Bereits im Gerichtssaal kündigt Rechtsanwalt Edgar Weiler die Revision gegen das Urteil vom Montag an.
Williamson habe vorsätzlich und im vollen Bewusstsein, was er da tue die Existenz von Gaskammern geleugnet und den nationalsozialistischen Massenmord an den Juden verharmlost, so Eisvogel. Dass er das fragliche Interview einem schwedischen Fernsehteam gegeben habe, spiele dabei keine Rolle. Der Tatort habe sich mit Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) auf deutschem Boden befunden. Dass das Interview via Satellit und Internet auch in Deutschland gesehen werden würde, sei Williamson als „gebildeter und weitgereister Persönlichkeit“ bewusst gewesen. Dem schwedischen Journalisten, dem der Bischof seine Ansichten knapp sechs Minuten in aller Ausführlichkeit in die Kamera geplaudert hatte, eine Fangfrage oder unlauteres Vorgehen vorzuwerfen, wie dies Strafverteidiger Edgar Weiler in seinem Plädoyer getan hatte, sei nicht gerechtfertigt. Williamson habe gewusst, mit wem er da rede und dass es „ureigenste berufliche Aufgabe“ von Journalisten sei, Interviewinhalte zu verbreiten. Absprachen über die Verwendung oder Nichtverwendung von Passagen des Interviews oder darüber, wo es verwendet werden dürfe und wo nicht habe es nicht gegeben.

Unwahre Tatsachenbehauptung

Auch die häufig von Rechtsextremisten zu hörende Argumentation, dass der §130, 3 Strafgesetzbuch – er stellt Leugnen und Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe – dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden müsse, da dieser das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränke, wies Eisvogel zurück. „Der nationalsozialistische Massenmord ist eine Tatsache. Gegenteilige Aussagen sind unwahre Tatsachenbehauptungen, die nicht unter den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung fallen.“ Das sei nicht nur gängige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Wie verlautet, will nach Williamson offenbar auch die Staatsanwaltschaft Regensburg Revision gegen das Urteil einlegen.

Ewige Brückenbaustellen

Nein! Es gibt nichts Neues! Wenn es um Brücken in Regensburg geht, muss man die Verantwortlichen bei der Stadt fast schon bedauern. Da steht in Stadtamhof eine fix und fertige Protzenweiherbrücke, da hat man am Samstag schon groß mit Grillage und Bier gefeiert, dass diese Brücke nach dreieinhalb Jahren endlich fertig ist, aber wann sie […]

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