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Archiv für 8. Juli 2011

Nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde platzte ihm der Kragen: Kulturreferent Klemens Unger. Foto: Archiv
Weiter unter keinem guten Stern steht das Ansinnen von Klemens Unger, einem Kritiker den Mund verbieten zu lassen. Bereits Ende Januar war der Regensburger Kulturreferent vor dem Amtsgericht mit einer Unterlassungsklage gegen den Verfasser einer Dienstaufsichtsbeschwerde gescheitert. Nun hat auch das Landgericht Regensburg in einer heute bekannt gewordenen Verfügung angekündigt, Ungers Berufungsklage gegen dieses Urteil abzuweisen. Wie berichtet, wollte der Kulturreferent dem 49jährigen Robert Werner insgesamt sechs angeblich „unwahre“ oder „ehrverletzende“ Äußerungen verbieten lassen, die dieser in einer Dienstaufsichtsbeschwerde formuliert hatte. Für den Fall der Wiederholung sollte Werner eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monate Haft, blühen.

Bedeutung auch für Medien

In seiner Verfügung vom 1. Juli hat sich das Landgericht nun in allen Punkten dem Urteil des Amtsgerichts angeschlossen und angekündigt, die Klage abzuweisen. Diese Haltung des Gerichts ist nicht nur für Robert Werner, sondern auch für die Berichterstattung über Dienstaufsichtsbeschwerden von Bedeutung. Bei fünf der angegriffenen Aussagen hatte das Amtsgericht die Klage nämlich als unzulässig abgewiesen. Begründung: Die Aussagen standen lediglich in der Beschwerde, wurden aber nicht in den Medien veröffentlicht. Damit hätte Unger zunächst einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch unternehmen müssen, anstatt sofort zu klagen. Ungers Rechtsanwalt Jürgen Reich hatte dagegen argumentiert, dass allein die Berichterstattung über die Dienstaufsichtsbeschwerde ausreiche, um das Schlichtungsverfahren überspringen zu können. Das sieht nach dem Amtsgericht nun auch das Landgericht anders: Allein der Umstand, dass über Werners Beschwerde gegen Unger berichtet wurde, habe „keine ehrkränkende Wirkung“, heißt es in der Verfügung. „Es sieht alles danach aus, als ob auch in Zukunft über Dienstaufsichtsbeschwerden berichtet werden kann, ohne dass das negative Folgen für den Beschwerdeführer hat“, kommentiert Werners Rechtsanwalt Nils Pütz die Haltung des Landgerichts.

Kritik von der Meinungsfreiheit gedeckt

Die sechste angegriffene Aussage, die auch bei regensburg-digital.de veröffentlicht wurde, sieht nach dem Amts- nun auch das Landgericht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt: Werner hatte geschrieben, dass es sich bei der umstrittenen Napoleon-Inschrift im Pylonen-Tor in Stadtamhof um „Ungers persönlichen, nicht demokratisch legitimierten vergangenheitspolitischen Willkürakt“ handle, „der anscheinend ohne nachzudenken und aufgrund antifranzösischer Ressentiments zustande kam“. Bei dieser Aussage handle es sich nicht um eine persönliche Schmähung vonKlemens Unger, so das Gericht. „Dem Beklagten ging es erkennbar in erster Linie darum, die dienstliche Tätigkeit des Klägers und nicht seine Person anzugreifen.”

Diszi brachte Ärger und wenig Antworten

Ob der Kulturreferent die Sache nun auf sich beruhen lässt oder auf einem Urteil besteht, war am Freitag nicht mehr zu erfahren. Das Landgericht hat ihn in der Verfügung vom 1. Juli aber darauf hingewiesen, „dass durch eine Zurücknahme der Berufung weitere Kosten eingespart werden können“. Werners Dienstaufsichtsbeschwerde, in der es neben der Napoleon-Inschrift um Fragen zur Urheberschaft für eine fragwürdige städtische Publikation mit dem Titel „Regensburger Hochfinanz“ und die Verquickung von Privatinteressen und Dienstaufgaben bei der Aufstellung des König-Ludwig-Denkmals am Domplatz ging, wurde von Seiten der Stadt bis heute nicht vollständig beantwortet.
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