Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Archiv für 24. Februar 2011

„Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist“, lautet ein Zitat von Kurt Tucholsky. Die Angst vor dieser Mentalität ist es, die den Planungsausschuss des Regensburger Stadtrats vergangene Woche zu einem Beschluss bewogen hat, den selbst der Regensburger Oberbürgermeister im Nachhinein als „Schildbürgerstreich“ bezeichnet hat. Unterstützt und propagiert hat er diesen Beschluss trotzdem. Es geht um die Sanierung der Steinernen Brücke, um Radfahrer, die über die neue, einen Meter hohe Brüstung stürzen könnten und darum, ob die Stadtverwaltung – genauer gesagt das städtische Tiefbauamt – in einem solchen Fall haftbar gemacht werden könnte. Derzeit misst die Brüstung gut 90 Zentimeter, nach der Sanierung soll sie einen Meter hoch sein. Das ist eigentlich eine Verbesserung, aber: Garantiert aus der Haftung wäre die Stadtverwaltung – das ist zumindest deren Rechtsauffassung – nur, wenn die Brüstung 1,20 Meter hoch wäre. Eine solche Höhe wiederum scheitert am Einspruch der Denkmalpflege, aber auch, weil dadurch Rollstuhlfahrern die Sicht auf die Donau verwehrt würde. Was tun also? Das im Ausschuss mit den Stimmen von SPD und CSU beschlossene Ergebnis ist besagter Schildbürgerstreich, eine Bezeichnung, für die nicht nur der Oberbürgermeister, sondern zugleich mehrere Oppositionsstadträte die Urheberschaft beanspruchen. Irgendwie scheint keiner so recht zufrieden zu sein mit der nun angepeilten Lösung: So bald die Steinerne fertig saniert ist, sollen weiße Linien die Radfahrer auf einen Meter Abstand zu den Brüstungsmauern halten. Insgesamt 16 Schilder werden diesem Verkehrsgebot Nachdruck verleihen. So wäre die Stadt Regensburg haftungsrechtlich garantiert aus dem Schneider. Wenn dann ein Radler abstürzt, kann er wahrhaftig nicht behaupten, nicht ausdrücklich gewarnt worden zu sein. Am Rande: Selbst in der CSU ist die nun beschlossene Lösung umstritten. Stadträtin Astrid Freudenstein, Vorsitzende des Ortsvereins Stadtamhof, verließ während der Abstimmung kurzerhand den Sitzungssaal. Sie hatte bereits bei der Fraktionssitzung der CSU angekündigt, der nun auf den Weg gebrachten Verkehrsregelung nicht zuzustimmen. In einer aktuellen Pressemitteilung des Ortsvereins wird diese Haltung bekräftigt. Geht’s also nicht auch ein bisserl weniger auffällig? Die Oberste Baubehörde im Innenministerium hat ihre Rechtsauffassung in einem Schreiben an die Stadt Regensburg dargelegt. Die vorgeschriebene Brüstungshöhe von 1,20 Metern gilt demnach nur für neue Bauwerke. Trotzdem sagt eine Sprecherin der Stadt: „Da kann jeder das herauslesen, was er will.“ Der Satz, den die städtischen Rechtsexperten fürchten: „Ob und inwieweit bestehende Bauwerke insoweit (im Hinblick auf Absturzsicherungen, Anm. d. Red.) zu ändern sind, bedarf einer Beurteilung im konkreten Einzelfall.“ Weiter heißt es aber dann: „Das Staatsministerium des Innern hat bei den Gegebenheiten des Einzelfalles keine rechtlichen Bedenken, wenn sich die Stadt bei ihrer Abwägung im Ergebnis für eine Brüstungshöhe von 1,00 m entscheidet.“ Auch wird erwähnt, dass „die Höhe der seit alters vorhandenen Brüstungsmauer bisher keine Gefahren für die Verkehrsteilnehmer verursachte“. Vereinfacht ausgedrückt: Von einem abgestürzten Radler auf der Steinernen ist bislang nichts bekannt. Aber freilich bleibt die Verantwortung bei der Stadt, nicht beim Innenministerium. Entscheidet, was ihr für richtig haltet, lautet die Botschaft. Deshalb also: Schilderwald! Der schützt den Radler vor dem Absturz und falls dieser Schutz versagt, so schützt er immerhin noch die Stadt vor Schadenersatz. Hans Schaidinger lässt diesen Vorschlag – nach heftiger Kritik (nicht nur) der Opposition – aber nun noch einmal prüfen. Vor breiter Kritik schützen die Schilder nämlich nicht. Im Gegenteil. Bislang noch ungeklärt ist indessen: Wer haftet, wenn ein Radfahrer gegen eines der Schilder fährt? Und wie kann man sich gegen daraus folgende Schadenersatzforderungen absichern?
drin