Erst abgelehnt, jetzt vorgelegt!
„Die Legitimation öffentlichen Handelns steht in engem Zusammenhang mit der Frage von Transparenz, Effizienz und Nachvollziehbarkeit städtischen Verwaltungshandelns“, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Der vorgelegte Antrag stellt eine bemerkenswerte Kehrtwende der Koalition dar. Noch im Mai letztes Jahr hatten SPD und CSU eine solche Satzung mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Doch bereits damals hatten die Sozialdemokraten so ihre Probleme mit dem Beschluss. Zusammen mit der FDP hatten sie (erfolglos) beantragt, die Abstimmung über eine Informationsfreiheitssatzung zurückzustellen, um ein ablehnendes Votum vermeiden zu können. Am heutigen Montag wurde nun eilends der entsprechende Antrag fertig gestellt und an die Medien versandt. „Ich gehe davon aus, dass mit diesem Vorschlag auch der Oberbürgermeister leben kann“, meint SPD-Fraktionschef Norbert Hartl. „Wir werden sehen, was die Verwaltung dazu sagt.“Wortgleich mit Münchner Satzung
Die vorgelegte Satzung nebst Gebührenordnung entspricht jener der bayerischen Landeshauptstadt München, die sich sich Informationsfreiheit qua Satzung vergangene Woche verordnet hat. Sollte die vorgelegte Satzung verabschiedet werden, müssten schriftliche Anfragen an die Verwaltung binnen eines Monats beantwortet werden. Dabei geht es naturgemäß nur um Belange im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg. Keinen Inforamtionsanspruch gibt es laut Satzungsentwurf:1. wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind, 2. wenn es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten handelt, 3. wenn es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt, 4. wenn es sich um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä. handelt, 5. wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte oder 6. wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht.Seit 2006 gibt es auf Bundesebene das sogenannte „Informationsfreiheitsgesetz“. Wesentliche Veränderung zu vorher: Bis zu diesem Zeitpunkt galten behördliche Informationen grundsätzlich als „nicht öffentlich“. Seit 2006 müssen Behörden es begründen, wenn sie die Weitergabe von Informationen ablehnen, auf Bundesebene wohlgemerkt. Als eines von wenigen Bundesländern hat sich Bayern einem solchen Gesetz auf Landesebene bislang verweigert. In dem gemeinsamen Antrag der Regensburger Rathaus-Koalition wird darauf ausdrücklich verwiesen. „Aus Gründen der Transparenz, Effizienz und Einheitlichkeit der Verwaltung sowie einer möglichst umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger bleibt der Freistaat Bayern dringend aufgefordert, wie bereits elf andere Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz zu beschließen.“