Organisator des "Helden-Gedenkens": der Oberpfalz-Vorsitzende der NPD, Heidrich Klenhart.
Dürfen die Nazis in der Oberpfalz künftig straflos Kriegsverbrecher verherrlichen und die Opfer verhöhnen? Bleibt in Zukunft braune Propaganda straffrei, weil Juristen es so wollen? Ein Referenzbeispiel für diese Befürchtung ist der NPD-Auftritt am Volkstrauertag 2010 in Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf.
Gegen diesen öffentlichen Auftritt der NPD-Häuptlinge aus dem Bezirksverband Oberpfalz erstattete der Landesverband Bayern der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Amberg. Die VVN wertete den Auftritt in Schwarzenfeld als verschärfende Provokation.
Die Marktgemeinde Schwarzenfeld war in den letzten Kriegstagen 1945 Schauplatz eines Massakers von SS-Angehörigen an Häftlingen eines Todesmarsches des KZ Flossenbürg. 273 Menschen wurden ermordet, in zwei Massengräbern verscharrt und erst nach der Befreiung würdig bestattet.
„Wenn die NPD mit ihren Parolen gezielt am Ort eines Verbrechens von SS-Angehörigen auftritt, macht sie die Täter zu Helden und verhöhnt die Opfer“, sieht VVN-Vorsitzende Luise Gutmann den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch erfüllt.
Wo die SS 273 Menschen massakrierte gedachte mit diesem Transparent die NPD ihrer "Helden".
Das sieht der Leitende Oberstaatsanwalt in Amberg, Walter Leupold, ganz anders: „Ich sehe den Straftatbestand der Volksverhetzung und Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft als nicht erfüllt an.“
Bereits Ende November sei eine Strafanzeige der Kriminalpolizei Amberg bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Diese wurde von einer Staatsanwältin bearbeitet und das Verfahren eingestellt worden. Mit diesem Vorgehen ist Oberstaatsanwalt Leupold umfänglich einverstanden und schiebt die Kommentierung des Juristen Thomas Fischer vor, wenn er begründet: „Abwegiges Geschwätz über Heldentaten von Wehrmacht und Waffen-SS ist auch dann nicht strafbar, wenn es für die Bundesrepublik peinlich ist.“
Die Waffen-SS wurde vom Internationalen Gerichtshof in Nürnberg zur verbrecherischen Organisation erklärt. Für Oberstaatsanwalt Leupold gilt die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit für die NPD auch dann, wenn sie mit extrem braunen Sprüchen am Volkstrauertag die Opfer verhöhnt. Luise Gutmann hält dagegen: „Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda im Grundgesetz.“