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Archiv für 29. November 2010

„Die Frage muss erlaubt sein, ob damit nicht das Gastrecht, das wir Ausländerinnen und Ausländern gerne gewähren, überstrapaziert wird, wenn nämlich jahrhundertealte deutsche Traditionen wie das Kreuz in Schulzimmern angegriffen werden.“ Diese Aussage im so genannten „Kruzifix-Streit“ hat Schulbürgermeister Gerhard Weber eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung eingebracht. Das hat die Regensburger Staatsanwaltschaft heute gegenüber dem Radiosender Charivari bestätigt. Weil ein Vater das Kreuz im Klassenzimmer seines Sohnes hatte entfernen lassen, war Weber mit einer Pressemitteilung nach vorne geprescht und hatte darin unter anderem das „Gastrecht“ für Ausländer zur Disposition gestellt. Grund: Er habe „der Zeitung entnommen, dass der Vater, der dieses Ansinnen an die Schulleitung gestellt habe, mit seiner Familie aus dem englischsprachigen Ausland zugezogen sei“. Mit seiner Äußerung habe Weber offenbar darauf abgezielt, „Zustimmung von Personenkreisen zu erhalten, die Ausländern generell skeptisch und nicht-religiösen Bürgern ablehnend gegenüberstehen“, heißt es nun unter anderem in der Strafanzeige. Tatsächlich erhielten nicht nur der Mann und seine Familie Beleidigungen und Drohungen. Auch Arbeitskollegen an der Universität Regensburg mit ausländisch klingenden Namen gerieten ins Visier christlicher Fundamentalisten und Rechtsextremer. Dieses „Resultat von Webers Äußerung“ zeige, dass der Tatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllt sei, glauben die fünf Anzeigenerstatter. Ob Weber das nun wollte oder nicht: Zustimmung erhält er – von ganz Rechtsaußen und das sogar medial. In der aktuellen Ausgabe der wöchentlich erscheinenden „Jungen Freiheit“ wird der Schulbürgermeister samt Foto lobend als „Kreuzritter aus Regensburg“ erwähnt. Die Junge Freiheit weiß sogar davon zu berichten, dass der „Übeltäter“ aus Großbritannien stamme. Damit befindet sich das Blatt übrigens ebenso auf dem Holzweg wie Weber: Der Mann ist Deutscher. Es sei zu prüfen, ob Weber „als Amtsträger mit seiner Aufforderung an die Leserschaft, dem Grundrecht auf passive Religionsfreiheit Widerstand zu leisten, noch auf dem Boden der Verfassung steht“, heißt es abschließend in der Strafanzeige. Auch politisch gibt es mittlerweile zaghaften Gegenwind für den Bürgermeister: Nach den Jungen Liberalen hat sich auch die Grüne Jugend zu Wort gemeldet und Webers Aussagen verurteilt.

Aufsatz im Furtmeyr-Katalog: Plagiatorisch und unseriös

In einem Artikel auf regensburg-digital über eine Ausstellung des Regensburger Historischen Museums („Aufbruch in die katholische Tradition“ vom 11.11.2010) wird ohne weitere Begründung angegeben, dass sich Dr. Heinrich Wanderwitz, der Leiter des Regensburger Stadtarchivs, in einem Aufsatz die Position der Folterer des Rtualmordprozesses von 1476 zu eigen gemacht habe. Die kritisierten Ausführungen sind nun auch […]

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