Der Verwaltungsrat der BayernLB kann für den Kauf der maroden Hypo Group Alpe Adria (HGAA) 2007 nicht haftbar gemacht werden – zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Kanzlei Hengeler Mueller, das am Montag vorgestellt wurde. Demnach hätte zwar der Vorstand der BayernLB den Kauf so nicht abschließen dürfen und kann deshalb in Haftung genommen werden, nicht jedoch der Verwaltungsrat. Die Mitglieder des Gremiums hätten nicht grob fahrlässig gehandelt – insbesondere deshalb, weil der Vorstand zuvor eine „gravierende Verletzung von Berichtspflichten“ gegenüber dem Verwaltungsrat begangen habe. Und nur bei grober Fahrlässigkeit können Verwaltungsräte haftbar gemacht werden.
Dieses Ergebnis entlastet neben dem ehemaligen Wirtschaftsminister Erwin Huber, und Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein und anderen auch den Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Er habe dies „mit großer Genugtuung“ zur Kenntnis genommen, erklärte Schaidinger am Montag gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. „Ich habe immer gewusst, dass ich meine Arbeit ordentlich gemacht habe.“
Für Finanzminister Georg Fahrenschon steht bereits fest, dass der Ex-Vorstand der BayernLB für den HGAA-Kauf Schadenersatz leisten muss. Noch unklar ist, welche Konsequenzen aus dem am Freitag vorgestellten Gutachten zu Käufen von US-Investmentpapieren gezogen werden, die bislang einen Schaden von knapp 300 Millionen Euro verursacht haben. Die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg war darin zu dem Ergebnis gekommen, dass dafür sowohl der Vorstand wie auch der Verwaltungsrat haftbar gemacht werden können.