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Archiv für 12. Oktober 2010

UPDATE: Der Termin wurde auf den 11. Januar, 13.30 Uhr, verlegt.

UPDATE: Der erste Verhandlungstermin vor dem LG Hamburg wurde auf Dienstag, 7. Dezember, 13.45 Uhr, festgelegt

Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und regensburg-digital.de (Az 325 O 153/10) hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz vergangene Woche die Klageerwiderung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Wir haben beantragt, die Klage der Diözese in allen Punkten abzuweisen. Nun warten wir auf einen Verhandlungstermin. Ein kurzer Rückblick.

Am 7. März haben wir unter der Überschrift „Aufklärung auf katholisch“ einen Kommentar veröffentlicht und dabei unter anderem den Fall des pädophilen Priesters Peter K. aufgegriffen. K. hatte 1999 im niederbayerischen Viechtach (Diözese Regensburg) einen zwölfjährigen Jungen sexuell missbraucht. Zwischen der Familie des Jungen und dem Ordinariat Regensburg wurde ein Vertrag aufgesetzt, in dem Stillschweigen, Geldzahlungen und die Übernahme von Therapiekosten vereinbart wurden.

Schon nach kurzer Zeit durfte K. wieder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Erst 2007 wurde der Fall in Viechtach öffentlich bekannt, nachdem K. sich erneut an Minderjährigen vergangen hatte, dieses Mal im – ebenfalls in der Diözese Regensburg gelegenem – Riekofen. Die Gläubigen in der Gemeinde waren bis zu diesem Zeitpunkt über K.s Vergangenheit im Dunkeln gelassen worden (mehr darüber). Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller wies alle Schuld von sich. „Die Verantwortung trägt der Täter“, so Müller damals.

Das Nachrichtenmagazin der Spiegel griff den Fall (neben vielen anderen Medien) am 17. September 2007 auf und veröffentlichte den – bis heute nicht beanstandeten – Artikel „Schweigen gegen Geld“.

Dieser Artikel lag unserer Redaktion im März ebenso vor, wie die Stillschweigevereinbarung mit der Familie in Viechtach und eine von der Diözese veröffentlichte Chronologie zu den Ereignissen in Viechtach, in der mehrfach die Unwahrheit behauptet wird.

Auf Basis dieser Informationen haben wir eine Einschätzung getroffen, die uns die Diözese per Einstweiliger Verfügung aus Hamburg verbieten ließ, die wir aber – auch das sei erwähnt – nach wie vor für zutreffend halten. Auch eine andere Formulierung, die wir der Diözese als Kompromiss unterbreitet haben und welche die Aussage deutlich als Meinungsäußerung kennzeichnet, dürfen wir nicht mehr verwenden.

Konkret ist uns bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro (ersatzweise bis zu zwei Jahren Haft) nicht allein eine bestimmte Wortwahl oder Formulierung untersagt. Es ist uns verboten, in Zusammenhang mit der Stillschweigevereinbarung einen bestimmten Eindruck zu erwecken (für den in unseren Augen allein die Diözese gesorgt hat).

Ein Spendenaufruf, den wir daraufhin veröffentlicht haben, schlug breite Wellen. Mehrere Medien griffen den Fall auf. Innerhalb von nicht einmal zwei Wochen konnten wir über 10.000 Euro sammeln, um uns gegen die Einstweilige Verfügung, die wir als einen Angriff gegen die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit sehen, wehren zu können. Daraufhin haben wir Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt. Die Diözese Regensburg reichte Klage in der Hauptsache beim Landgericht Hamburg ein.

Bislang haben wir 2.221,41 Euro an Rechnungen für Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bezahlt.

Sobald ein Termin für die Verhandlung in Hamburg feststeht, werden wir erneut berichten.

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