Nun hat das Bistum die Exkommunikation doch zurückgenommen, den entsprechenden Vermerk in Jankers Taufzeugnis entfernt und eine neue Argumentationslinie aufgemacht. Man sei zu der Rechtsauffassung gelangt, dass seine Austrittserklärung unwirksam sei, heißt es nun in einem aktuellen Schreiben von Generalvikar Michael Fuchs. Der Zusatz „Körperschaft öffentlichen Rechts“ sei unzulässig. Man werde das zuständige Standesamt, das Jankers Austritt Ende 2009 ohne Beanstandungen angenommen hatte, auf diesen Umstand hinweisen, so Fuchs. „Mir wurde dort bestätigt, dass meine Austrittserklärung wirksam ist“, sagt dagegen Janker.
Die Frage wirksam oder nicht müsste eigentlich ein weltliches Gericht klären. Zwar gibt es den ähnlich gelagerten Fall von Professor Hartmut Zapp, der bislang zwei (weltliche) Gerichtsinstanzen in Baden-Württemberg beschäftigt hat. Allerdings gibt es in dem Rechtsstreit noch keine rechtskräftige Entscheidung. Zudem sind die verwaltungsrechtlichen Richtlinien in Baden-Württemberg andere als in Bayern.
Woher rührt also das Umschwenken der Diözese Regensburg zu diesem Zeitpunkt? Man scheint eine Entscheidung aus Rom vermeiden zu wollen.
Bei der kirchenrechtlichen Klage von Janker handelt es sich um einen Präzedenzfall, der einen innerkatholischen Konflikt auf die Spitze treibt. Die deutsche Praxis – wer keine Kirchensteuer zahlt ist nicht katholisch – war mehrfach vom Vatikan moniert worden. Der Präsident des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte hatte noch im August Unterstützung für Jankers Position signalisiert. Bischof Müller ficht das nicht an. Die deutsche Praxis – der Staat treibt die Kirchensteuer ein, wer aus der dafür geschaffenen Körperschaft austritt wird exkommuniziert – sei „kein Sonderweg, sondern etwas, das uns zusteht“, so Müller bei einer Podiumsdiskussion vergangene Woche. „Die Kirche ist katholisch, aber sie ist nicht italienisch. Als Ortsbischöfe haben wir das Recht, unsere Position zu verteidigen.“
Bislang hat es keinen Gläubigen gegeben, der diese Kontroverse zwischen deutscher katholischer Kirche und Vatikan auch kirchengerichtlich geklärt wissen wollte. Offenbar hatte man auch in Regensburg darauf gehofft, dass der 48jährige klein beigeben würde. Das war nicht der Fall.
Sollte Janker recht bekommen, steht für die katholische Kirche eine Menge Geld auf dem Spiel: fünf Milliarden Euro an Kirchensteuern hat man im vergangenen Jahr eingenommen. Mit der nun eingeschlagenen Linie würde die Diözese Regensburg eine Klärung aus Rom allerdings obsolet machen. Janker ist schließlich wieder katholisch – zumindest vorerst.