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Archiv für 6. Oktober 2010

Andreas Janker ist wieder katholisch – vorerst. Wie berichtet, hatte der 48jährige beim Standesamt seinen Austritt aus der „Körperschaft des öffentlichen Rechts römisch-katholische Kirche“ erklärt. Daraufhin wurde er von der Diözese Regensburg exkommuniziert. Schreiben Jankers an Bischof Gerhard Ludwig Müller, mit der Bitte, die Exkommunikation rückgängig zu machen, änderten an dieser Entscheidung nichts. Ebensowenig die Tatsache, dass er zwar keine Kirchensteuer mehr zahlt, dafür aber freiwillig Geld für kirchliche Zwecke spendet und erklärt hat, nicht vom Glauben abgefallen zu sein. Zuletzt hatte das Bistum seine Entscheidung in einer Anfang September verbreiteten Erklärung bekräftigt. Janker reichte Klage bei der Apostolischen Signatur in Rom ein – der höchsten innerkatholischen Kirchengerichtsbarkeit.

Nun hat das Bistum die Exkommunikation doch zurückgenommen, den entsprechenden Vermerk in Jankers Taufzeugnis entfernt und eine neue Argumentationslinie aufgemacht. Man sei zu der Rechtsauffassung gelangt, dass seine Austrittserklärung unwirksam sei, heißt es nun in einem aktuellen Schreiben von Generalvikar Michael Fuchs. Der Zusatz „Körperschaft öffentlichen Rechts“ sei unzulässig. Man werde das zuständige Standesamt, das Jankers Austritt Ende 2009 ohne Beanstandungen angenommen hatte, auf diesen Umstand hinweisen, so Fuchs. „Mir wurde dort bestätigt, dass meine Austrittserklärung wirksam ist“, sagt dagegen Janker.

Die Frage wirksam oder nicht müsste eigentlich ein weltliches Gericht klären. Zwar gibt es den ähnlich gelagerten Fall von Professor Hartmut Zapp, der bislang zwei (weltliche) Gerichtsinstanzen in Baden-Württemberg beschäftigt hat. Allerdings gibt es in dem Rechtsstreit noch keine rechtskräftige Entscheidung. Zudem sind die verwaltungsrechtlichen Richtlinien in Baden-Württemberg andere als in Bayern.

Woher rührt also das Umschwenken der Diözese Regensburg zu diesem Zeitpunkt? Man scheint eine Entscheidung aus Rom vermeiden zu wollen.

Bei der kirchenrechtlichen Klage von Janker handelt es sich um einen Präzedenzfall, der einen innerkatholischen Konflikt auf die Spitze treibt. Die deutsche Praxis – wer keine Kirchensteuer zahlt ist nicht katholisch – war mehrfach vom Vatikan moniert worden. Der Präsident des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte hatte noch im August Unterstützung für Jankers Position signalisiert. Bischof Müller ficht das nicht an. Die deutsche Praxis – der Staat treibt die Kirchensteuer ein, wer aus der dafür geschaffenen Körperschaft austritt wird exkommuniziert – sei „kein Sonderweg, sondern etwas, das uns zusteht“, so Müller bei einer Podiumsdiskussion vergangene Woche. „Die Kirche ist katholisch, aber sie ist nicht italienisch. Als Ortsbischöfe haben wir das Recht, unsere Position zu verteidigen.“

Bislang hat es keinen Gläubigen gegeben, der diese Kontroverse zwischen deutscher katholischer Kirche und Vatikan auch kirchengerichtlich geklärt wissen wollte. Offenbar hatte man auch in Regensburg darauf gehofft, dass der 48jährige klein beigeben würde. Das war nicht der Fall.

Sollte Janker recht bekommen, steht für die katholische Kirche eine Menge Geld auf dem Spiel: fünf Milliarden Euro an Kirchensteuern hat man im vergangenen Jahr eingenommen. Mit der nun eingeschlagenen Linie würde die Diözese Regensburg eine Klärung aus Rom allerdings obsolet machen. Janker ist schließlich wieder katholisch – zumindest vorerst.

Schön, teuer und nicht zu gebrauchen

Peinlich, peinlich. 256.000 Euro hatte sich die Stadt Regensburg einen 2005 ausgelobten Wettbewerb zur Neugestaltung des Arnulfsplatzes kosten lassen. 112 Architekten beteiligten sich, sieben Entwürfe wurden schließlich im Jahr 2007 prämiert und mehrere Monate im Salzstadel ausgestellt – 2011 sollte mit der Umsetzung des Siegerentwurfs begonnen werden. Das ist nun auf absehbare Zeit vom Tisch. […]

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