Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Archiv für 7. September 2010

Jetzt muss das Kirchengericht entscheiden. Dr. Andreas Janker hat gegen seine Exkommunikation Klage bei der Apostolischen Signatur, dem höchsten Gericht im Vatikan, eingereicht. Wie berichtet hatte der gebürtige Regensburger vergangenes Jahr seinen Austritt aus „Körperschaft öffentlichen Rechts katholische Kirche“ erklärt. Die Exkommunikation folgte auf dem Fuß. Doch der Ingenieur wehrt sich. Persönliche Erfahrungen mit dem Versicherungsmakler Ecclesia hatten den 48jährigen zu diesem Schritt bewogen. Bei einem Rechtsstreit mit einem Regensburger Klinikum war Janker mit dem Unternehmen aneinandergeraten, an dem sowohl katholische wie evangelische Kirche beteiligt sind. Dass die Gesellschaft die Bearbeitung von Haftpflichtschäden übernimmt und den Vermögensschutz ihrer Mandanten als „christliche Werte“ bezeichnet, zeuge von „pervertierten christliche Wertvorstellungen“, so Janker vergangene Woche gegenüber unserer Redaktion. Er wolle es „weder ideell noch finanziell unterstützen, dass Geschädigte nicht zu ihrem Recht auf Schadensersatz kommen“. Allerdings sieht er sich trotz des Austritts aus der zivilrechtlichen Körperschaft nach wie vor Katholik. Statt dem Automatismus Kirchensteuer spendet Janker freiwillig Geld für ausgewählte kirchliche Institutionen. In der Diözese Regensburg reagierte man dennoch nach dem deutschlandweit gängigen Muster: In Jankers Taufbuch wurde der Kirchenaustritt vermerkt, er gilt damit als exkommuniziert – Höchststrafe für einen gläubigen Katholiken. Eine Beschwerde bei Bischof Gerhard Ludwig Müller dagegen blieb erfolglos. Allerdings hat Janker Rückendeckung von Erzbischof Francesco Coccopalmerio erhalten, dem Präsidenten des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte. Es gebe keinen Automatismus von Kirchenaustritt und Exkommunikation, so Coccopalmerio in einem persönlichen Schreiben an Janker. Schon 2006 hatte der Päpstliche Rat festgestellt, dass ein Kirchenaustritt nicht zwangsläufig einen Glaubensabfall bedeutet. Bislang haben die deutschen Bischöfe ungeachtet dessen ihre Praxis Kirchenaustritt führt zu Exkommunikation weitergeführt. Mit der von Janker eingereichten Klage steht nun eine Entscheidung an, welche die deutsche Kirchensteuerpraxis an sich in Frage stellt.
drin