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Archiv für 9. April 2010

„Im Übrigen besteht ein Interesse der Öffentlichkeit daran, über personelle Entwicklungen im Bereich Wirtschaft, insbesondere über den zunehmenden Einsatz von Teilzeitkräften und über den Trend zur Reduzierung von Vollzeitarbeitsstellen anhand konkreter Beispiele informiert zu werden.” So lautet das abschließende Fazit in der Urteilsbegründung des Landgerichts Regensburg, das unserer Redaktion im Rechtsstreit mit dem Möbelkonzern XXXLutz Anfang März in allen Punkten recht gegeben hat. Via Abmahnung wollte uns die Hiendl Passau Möbelhandels GmbH folgenden Satz untersagen:
„Im Verkauf bei XXXL Hiendl Passau wurde die Quote der Vollzeitbeschäftigten auf unter 30 Prozent reduziert.”
Bei dieser Aussage handelt es sich um eine unbestreitbare Tatsache. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des entsprechenden Artikels waren bei der Lutz-Tochter „PA-Vertriebs GmbH & Co KG”, die im Wesentlichen für den Verkauf in Passau zuständig ist, lediglich 50 von 168 Angestellten in Vollzeit beschäftigt – unter 30 Prozent.

„Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig”

Nachdem der Konzern – trotz intensiven Schriftwechsels – seine Abmahnung nicht zurücknehmen wollte, hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz dagegen negative Feststellungsklage erhoben, der das Gericht in vollem Umfang recht gab. „Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig”, wird XXXLutz nun in der Urteilsbegründung erklärt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Der Streitwert lag zuletzt bei 75.000 Euro. Am Rande bemerkt: Die „Hiendl Passau Möbelhandels GmbH”, die von unserer Redaktion eine Unterlassungserklärung verlangt hatte, verfügt nicht über einen einzigen Beschäftigten. Erst auf mehrfache Nachfrage durch unseren Rechtsanwalt Nils Pütz räumte Lutz-Anwalt Professor Johannes Kreile diesen Umstand ein. Der Konzern hatte sich offenbar in dem von ihm geschaffenen Firmendickicht verirrt.

Auch in Passau: Medienzwerg zwingt Möbelriesen in die Knie

Bei einem wenig später folgenden Gerichtstermin in Passau, wo der Konzern dem Magazin Bürgerblick gleich vier vermeintlich unwahre Tatsachenbehauptungen untersagen lassen wollte, war XXXLutz insofern gründlicher und klagte gleich namens von sechs (!) Gesellschaften aus dem undurchsichtigen Firmengeflecht gegen Bürgerblick-Herausgeber Hubert Denk (Der entsprechende Artikel ist nahezu wortgleich bei regensburg-digital.de zu lesen). Die Kosten aus dem daraus resultierenden Streitwert in Höhe von 360.000 Euro muss XXXLutz nun auch in vollem Umfang tragen. Der Vorsitzende Richter Haymo Hartmann gab zu verstehen, dass er sämtliche Klagen des Konzerns abweisen werde. Bei der Berichterstattung habe ein Informationsinteresse bestanden, sämtliche angegriffenen Aussagen seien von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt oder inhaltlich zutreffend (Mehr dazu bei bürgerblick.de). Auf Vorschlag des Gerichts erklärte sich Hubert Denk dennoch bereit, mit einem Verantwortlichen der Lutz-Gruppe ein kritisches Interview in einer seiner nächsten Ausgaben zu führen. XXXLutz nahm im Gegenzug alle Klagen zurück und übernahm sämtliche Kosten. Damit war der Rechtsstreit erledigt. In seinem Schlusswort ging Richter Hartmann auf das in den USA verbreitete Phänomen „Slapp suit” ein, den Versuch, kritische Stimmen durch teure Klagen einzuschüchtern und schließlich mundtot zu machen und verwies auf das hohe Gut der Pressefreiheit. Auch ein Konzern wie XXXLutz habe keinen Anspruch auf Hofberichterstattung.

Chefsache? Rückendeckung vom BJV, Absage von ver.di

Während Bürgerblick-Herausgeber Hubert Denk für die gerichtliche Auseinandersetzung mit XXXLutz vom Bayerischen Journalistenverband volle Rückendeckung – sprich: Rechtsschutz – erhalten hatte, lehnte die Gewerkschaft ver.di eine Rechtsschutz-Zusage für regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner mit Verweis auf „die Richtlinien” ab. Der ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske hatte wenige Monate zuvor die Arbeitsbedingungen bei XXXLutz medienwirksam zur „Chefsache” erklärt. Abgesehen davon, dass er sich seitdem eher bedeckt hält, dürfen Journalisten, die über diese Arbeitsbedingungen berichten und deshalb mit Einschüchterungsversuchen des Konzerns konfrontiert sind, augenscheinlich nicht mit Unterstützung rechnen.

Stadtrat Regensburg? „Von Demokratie ist dort kaum etwas zu merken.“

Spärlich fließen die Informationen im Regensburger Stadtrat an dessen Mitglieder, vor allem jene, die nicht der regierenden CSU und SPD angehören. Den Stadträtinnen und Stadträten wird vom Oberbürgermeister – Chef der Verwaltung – regelmäßig Auskunft, Einsicht in Gutachten oder Akteneinsicht verweigert. Nur das Stadtratsplenum könne mit Mehrheitsbeschluss derartige Auskünfte verlangen, so die Argumentation von Hans […]

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