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Archiv für 24. Dezember 2009

demo0212Annähernd acht Monate, 38 Zeugenvernehmungen, 13 Sachverständigen-Gutachten und eine siebenstündige Tatrekonstruktion brauchte die Staatsanwaltschaft um zu dem Ergebnis zu kommen, welches ihr Leitender Oberstaatsanwalt kurz nachdem die Todesschüsse am 30. April gefallen waren bereits verkündete „Notwehr, beziehungsweise Nothilfe“. Die am Montag veröffentlichte achtseitige – dem Drehbuch eines Horrorfilms gleichende – Pressemitteilung liest sich zunächst durchaus schlüssig. Doch wie so oft liegt auch hier der Teufel im Detail. Sie wirft mehr Fragen auf, als Antworten zu geben, zumal eine sonst übliche Pressekonferenz unterblieb. So wird in aller Ausführlichkeit das Szenario geschildert, welches die ganze Tragödie ausgelöst hat: Eisenberg soll „wirr daher redend, zitternd und schnaufend“ mit einem langen Messer auf seinen WG-Mitbewohner zugegangen sein. Er soll etwas von einem „Blutrausch“ gesagt und angekündigt haben, dass er sein Gegenüber und/oder sich umbringen werde. Bei einem Gerangel im Flur konnte der so Attackierte die Hände Eisenbergs festhalten und fliehen. Mit keinem Wort wird eine, wenn auch nur geringfügige, Verletzung des so Bedrohten erwähnt. Bedeutet dies etwa, dass dieser das Haus ohne einen Kratzer abzubekommen verlassen konnte? Nachfolgend werden die einzelnen „Bedrohungs-Situationen“ der bis zu zehn Polizeibeamten geschildert. Während Beamte bei ihrer Erstvernehmung am 30. April berichten, dass Eisenberg das Messer in Hüfthöhe in der Hand hielt wird dies in der Pressemitteilung mit „richtete das Messer auf die Beamten und ging auf diese los“ formuliert. Den weiteren Darstellungen zufolge hatte Eisenberg weder auf den Einsatz von Pfefferspray, noch bei den Treffern mit dem Schlagstock reagiert. Keine Reaktion zeigte er selbst dann, als ihn die ersten Kugeln ins linke Knie, den linken Arm und in den Rücken trafen. Kein Wort ist davon zu lesen, dass Eisenberg dazu angesetzt habe, das mitgeführte Messer auch einzusetzen. Vielmehr wird die Formulierung „hätte zustechen können“ gewählt. Der Pressemitteilung zufolge standen zwei Beamte schräg hinter dem bereits getroffenen Tennessee Eisenberg und gaben weitere Schüsse zunächst auf seine Beine, dann auch auf dessen Rumpf ab. An anderer Stelle ist bei allen Treffern von einer Entfernung von etwa einem Meter und mehr zu lesen. An keiner Stelle ist eine Erklärung dafür zu finden, warum die beiden ausgewachsenen und gut ausgebildeten Beamten den bereits schwer angeschlagenen Eisenberg nicht von hinten ohne Einsatz ihrer Dienstwaffen überwältigen konnten. Immerhin spricht § 32 StGB (Notwehr) von einer „notwendigen“ Verteidigung. Dieses entscheidende Wort wird allerdings in der Pressemitteilung vermisst. Dabei wird nicht verkannt, dass Tennessee Eisenberg es war, der durch sein Verhalten diesen Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Die Familienanwälte werden gegen die das Verfahren einstellende Verfügung – Rechtsanwalt Andreas Tronicsek sprach von „ergebnisorientierten Ermittlungen und Gutachten“ – Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg einlegen. Erfolg verspricht sich hiervon keiner der Anwälte, zumal sowohl Justizministerin Beate Merk als auch Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann an dieser Einstellungsverfügung mitgefeilt haben. Aber sie ist der unumgängliche Wegbereiter für ein bereits angekündigtes Klageerzwingungsverfahren. Nachdenklich stimmt in diesem Zusammenhang eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Straubing vom 16. Dezember: Ein Kenianer (28) hatte über Notruf der Polizeiinspektion Vilsbiburg seinen Suizid angekündigt. Während des Gesprächs mit den eingetroffenen beiden Polizeibeamten zeigte er sich extremen Stimmungsschwankungen unterworfen und zog plötzlich ein zirka zehn Zentimeter langes Messer aus seiner Jogginghose und hielt es in bedrohlicher Haltung den Beamten entgegen. Das Messer konnte ihm abgenommen werden. Der Kenianer war bereits mehrfach wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Erscheinung getreten. Er wurde in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Foto: Günther Staudinger
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