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Archiv für 21. Dezember 2009

eisenberg-shirt„Bislang haben wir die Staatsanwaltschaft als Partner bei der Aufklärung gesehen. Das ist jetzt vorbei.” Rechtsanwalt Andreas Tronicsek macht aus seinem Ärger über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall Tennessee Eisenberg keinen Hehl. Die Staatsanwaltschaft kommt – nach knapp sieben Monaten Ermittlungsdauer – zu dem Ergebnis, dass „kein genügender Anlass” bestehe, die beiden Polizeibeamten wegen gefährlicher Körperverletzung oder Totschlags anzuklagen. Die umfangreichen Ermittlungen hätten ergeben, dass der Schusswaffeneinsatz durch die Polizisten aufgrund von Nothilfe beziehungsweise Notwehr „geboten und damit gerechtfertigt” gewesen sei. Dieses Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft am Montagvormittag in einer ausführlichen Presseerklärung begründet. Rechtsanwalt Helmut von Kietzell hatte diese Entscheidung bereits am Vormittag als „wenig überraschend” bezeichnet. Immerhin habe die Staatsanwaltschaft bereits wenige Tage nach den Schüssen von einer Notwehrsituation gesprochen, so Kietzell zum Bayerischen Rundfunk. Sein Anwaltskollege Tronicsek spricht davon, dass die Staatsanwaltschaft damit die einseitig „ergebnisorientierten Ermittlungen” des Landeskriminalamts einfach fortgesetzt habe. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft bezeichnet er gegenüber unserer Redaktion als „nicht stichhaltig”. Bereits beim ersten Lesen sind Tronicsek mehrere Punkte aufgefallen. Erste Schüsse: Notwehr oder nicht? Während in der Erklärung der Staatsanwaltschaft davon die Rede ist, dass die ersten beiden Schüsse auf Eisenberg abgegeben wurden, weil dieser einen Beamten „aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse ohne weiteres sofort mit dem Messer hätte erreichen können”, zieht Tronicsek insbesondere aus der Tatrekonstruktion ganz andere Schlüsse. Eisenberg sei zu diesem Zeitpunkt „eindeutig” auf der Treppe gestanden, „so weit weg von den Beamten, dass es keine akute Bedrohung” gab; damit auch keine Notwehr- bzw. Nothilfesituation. Eine plötzlich entdeckter Warnschuss? Für bemerkenswert hält Troniscek die Tatsache, dass in der Erklärung der Staatsanwaltschaft von einem „Warnschuss” gesprochen wird. „Das ist völlig neu.” In keiner Zeugenaussage sei davon die Rede gewesen, „nicht einmal auf direkte Nachfrage”. Ein Schuss, der in die Wand ging, sei nun plötzlich von der Staatsanwaltschaft „als Warnschuss deklariert” worden. Auch sei es fragwürdig, von einem Warnschuss zu sprechen, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass die 16 Schüsse – beide Beamten feuerten ihre Magazine leer – binnen 30 Sekunden abgegeben worden seien. Einseitige Darstellung des zweiten Schützen? Bei der Bewertung des Beamten, der die vier letzten – tödlichen – Schüsse abgegeben hat, wiederhole die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen die Erklärung von dessen Rechtsanwalt, erklärt Tronicsek. „Diese Einlassung lässt sich aber nicht mit allen Zeugenaussagen in Einklang bringen.” In der Erklärung der Staatsanwaltschaft ist davon die Rede, dass der Beamte die vier Schüsse bei geschlossener Eingangstür im Rücken abgegeben habe. Dem widerspreche die Zeugenaussage des Beamten, der zuvor von Eisenberg bedroht wurde und dann – am Schützen vorbei – durch die offene Eingangstür fliehen konnte. „Er hat angegeben, Tennessee Eisenberg fallen gesehen zu haben. Das geht nur, wenn die Türe offen war, als geschossen wurde”, so Tronicsek. Das seien nur einige von mehreren Ungereimtheiten, die Tronicsek und seine Kollegen darin bestärken, nun Beschwerde beim Generalstaatsanwalt einzulegen. All zu viel Hoffnung, dass diese Beschwerde erfolgreich sein wird, hegt Tronicsek nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Einstellung des Verfahrens mit dem Generalstaatsanwalt abgestimmt war, vermutlich auch mit dem Ministerium.” Dennoch ist diese Beschwerde notwendig. Erst wenn sie abgewiesen ist, kann ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg eingeleitet werden. Bis es so weit ist, dürfte etwa ein halbes Jahr vergehen. In einer ersten Reaktion spricht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von einem „klaren Ergebnis” der Staatsanwaltschaft. Auch Herrmann hatte sich bereits vor Abschluss der Ermittlungen auf Notwehr festgelegt. Die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag hat dagegen die Ankündigung der Anwälte, gegen die Einstellung Beschwerde einzulegen, begrüßt. „Angesichts des berechtigterweise großen öffentlichen Interesses an dem Fall Eisenberg ist eine gerichtliche Entscheidung besser geeignet, den Rechtsfrieden wieder herzustellen als die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft“, so der rechtspolitische Sprecher Franz Schindler.

Eisenberg: Erklärung der Staatsanwaltschaft

Wir veröffentlichen im Folgenden die ungekürzte Erklärung der Regensburger Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens im Fall Tennessee Eisenberg. Die Rechtsanwälte der Familie des getöteten Studenten haben angekündigt, gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde einzulegen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Regensburger Polizeibeamte wegen Totschlags im Zusammenhang mit einem tödlich endenden Schusswaffengebrauch am 30.04.2009 […]

Fall Eisenberg: Ermittlungen eingestellt!

Wie der Bayerische Rundfunk heute meldet, hat die Regensburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die beiden Polizisten, die im April auf den Studenten Tennessee Eisenberg geschossen haben, eingestellt. Eisenberg war bei dem Polizeieinsatz von zwölf Kugeln getroffen wurden. Zuvor soll er die Polizisten mit einem Messer bedroht haben. Eine offizielle Begründung der Staatsanwaltschaft liegt noch nicht […]

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