06 Mrz2009
Archiv für 6. März 2009
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Händlmaier contra Gewerkschaft: Geschäftsführung
Händlmaier contra Gewerkschaft: Geschäftsführung
blitzt auch in zweiter Instanz ab
Niederlage für Franz Wunderlich. Auch das Landesarbeitsgericht München attestierte dem Geschäftsführer des Senffabrikanten Händlmaier einen groben Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Damit wurde ein Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom vergangenen Sommer weitgehend bestätigt, in dem Wunderlich eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit bescheinigt wurde.Auslöser des Rechtsstreits zwischen der Firma Händlmaier und der Gewerkschaft NGG (Nahrung Genuss Gaststätten) war […]