„Wenn Sie das einzige Wirtshaus im Dorf haben, können Sie mir nicht so einfach Hausverbot erteilen. Eine Monopolstellung bringt auch Verantwortung mit sich.“ Das sagt MZ-Anwalt Karl Günther Wilfurth. Seine Mandantin hat eine Monopolstellung. Und die Mittelbayerische Zeitung hat gerade jemandem „Hausverbot“ erteilt: dem Regensburger Fotografen und Stadtrat für die Freien Wähler, Hubert Lankes.
Anders ist die E-Mail der MZ nicht zu verstehen, die ein leitender Redakteur am 8. Dezember an mehrere Konzert- und Kulturveranstalter in Regensburg und der Oberpfalz verschickt hat.
„Sehr geehrte Damen und Herren Veranstalter, angesichts aktueller Rechtsstreitigkeiten mit nennenswertem finanziellen Hintergrund sehen wir uns derzeit (und wohl auch künftig) nicht in der Lage, Fotos abzudrucken, deren Urheber Herr Hubert Lankes ist”, steht da zu lesen.
Besagte Veranstalter, Musiker, Schauspieler, Kunst- und Kulturschaffende und Agenturen, sind zu einem Großteil Kunden von Lankes. Regionale und überregionale Künstler finden sich in seinem Fotostudio ein. Ob nun Donikkl oder DJ Bobo, die Raithschwestern oder Konstantin Wecker, No Angels und, und, und. Für alle bzw. ihre Agenturen gilt ausweislich der E-Mail das Ultimatum: Mit Lankes-Foto kein MZ-Abdruck!
In der Vergangenheit erschienen regelmäßig Fotos von Hubert Lankes in der MZ. Ebenso regelmäßig fiel sein Urheberrecht unter den Tisch. Der Name fehlte. Deshalb gibt es nun erwähnte „Rechtsstreitigkeiten“. Der „nennenswerte finanzielle Hintergrund“ beläuft sich auf rund 5.000 Euro.
Leitender Redakteur: Im Zweifel kein Abdruck!
Wirklich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung angelegt scheint Lankes es allerdings nicht zu haben. „Fehler können passieren. Das löst man normalerweise mit einem Telefonat“, sagt er. Das hat offenbar nicht geklappt. Nachdem die Mittelbayerische „zehn Jahre lang konsequent“ seinen Namen „vergessen“ hat, ist Lankes der Kragen geplatzt. Wegen Bildern der Miss-Wahl 2007, die wiederum trotz ausdrücklichem Hinweis ohne Namen veröffentlicht wurden, zog er vor Gericht. Kurz darauf folgte besagte E-Mail des leitenden MZ-Redakteurs an die Veranstalter.
„Das ist vielleicht unglücklich formuliert“, beschwichtigt MZ-Anwalt Wilfurth. „Die Veranstalter sollten nur darauf hingewiesen werden, den Urheber der Fotos mitzuteilen, damit keine weiteren Fehler passieren.“
Unglücklich formuliert? Der „Rat“ an die Veranstalter liest sich recht eindeutig: „Wenn Sie uns also PR-Material zusenden, stellen Sie bitte sicher, dass eingebundene Fotos nicht von Herrn Lankes stammen.“ Im Zweifel werde man auf einen Abdruck verzichten.
Kein Einzelfall
Schaut man ein wenig zurück, ist dieser Boykottaufruf nicht die erste Gelegenheit, bei der die Mittelbayerische Zeitung versucht, Lankes Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Im Jahr 1998 saß Lankes für die Liste Alz im Stadtrat. Im Kulturausschuss äußerte er sich seinerzeit kritisch zu den Verquickungen eines Regensburger Veranstalters (Peter Kittel), der MZ und der Stadt Regensburg. Er stimmte gegen die Vergabe des Bürgerfests an besagten Veranstalter. Das blieb nicht folgenlos. Eine Werbeagentur habe ihm anschließend auf Betreiben der Mittelbayerischen Zeitung einen Großteil seiner Fotoaufträge entzogen, erzählt Lankes.
Just seit dieser Zeit nahm man es offenbar auch mit Lankes’ Urheberrechten nicht mehr so genau. Es passierten eben „Fehler“. Das war nicht das einzige Problem. Lankes: „Künstler und Kulturschaffende haben mich immer wieder gebeten, sie anonym zu fotografieren, da ihr Foto sonst nicht in der MZ veröffentlicht wird.“
Die Anrufe verschiedener Medien bei Rechtsanwalt Wilfurth haben mittlerweile aber offenbar für Unruhe gesorgt. „Wir können uns doch alle an einen Tisch setzen und das einvernehmlich lösen“, sagt Karl Günther Wilfurth. Ob damit das „Hausverbot“ aufgehoben ist, bleibt abzuwarten.
P.S.:
Der eher lässige Umgang der MZ mit ihrer Verantwortung als Monopolstellung ist kein Einzelfall. Auch die publizistische Konkurrenz darf nicht ins „Dorfwirtshaus“. Wie das Stadtmagazin Filter im August berichtete, weigerte sich die MZ, eine Stellenanzeige der Monatszeitung anzunehmen.
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